#1 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 10:04
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Registriert seit: 08.02.2007
Ort: Aschersleben (Sachsen Anhalt)
Beiträge: 135
Standard SchnäppchenMarkt Bauelemente ...

Hallo ich wollte hier mal einen neuen OnlineShop vorstellen. Einrichtung, Template Anpassung und Pflege laufen über mich.

Geändert von renejahn (18.11.2009 um 10:55 Uhr)
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  #2 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 11:32
Benutzerbild von luxuspur
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Registriert seit: 20.03.2006
Ort: Cottbus
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gut gemacht und wirkt professionell.
AGB, nicht AGB`s
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  #3 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 12:52
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Registriert seit: 02.05.2007
Beiträge: 149
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Am Design gibt es nicht viel zu meckern.

Ich würde mir aber mal über einige rechtliche Dinge Gedanken machen.
  • Steuernummer als ID deklariert
  • Gefahrübergang bei Lieferung
  • Widerrufsrecht
  • Lieferfristen
  • Preisangabe zzgl. Mehrwertsteuer
Nur so als Ansatz. Internet ist Anwalts Liebling.

Numerobis
der sich langsam nicht mehr wundert, warum er demnächst vier Seiten Text an Kunden verschicken muß
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  #4 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 12:59
xt:Commerce Support Kunde
 
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Beiträge: 581
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gelöscht...
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  #5 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 12:59
xt:Commerce Support Kunde
 
Registriert seit: 16.10.2006
Beiträge: 581
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Zitat:
Zitat von Numerobis Beitrag anzeigen
  • Gefahrübergang bei Lieferung
  • Lieferfristen
was meinst Du damit?
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  #6 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 13:11
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Beiträge: 149
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Ich gebe zwar keine Rechtsberatung, da gibt es Leute, die das studiert haben, aber:

Im B2C-Geschäft trägt immer der Händler das Versandrisiko. Da kannst Du in die AGB schreiben, was Du willst. Bestenfalls sind die AGB ungültig. In der Regel kommt eine Kostennote.

Was die Lieferfristen anbelangt, gibt es eigentlich genug zu lesen.

Bestell mal bei mir, ich schicks Dir halt, wenn ich es habe - vllt. erst in vier Wochen - ist aus meiner Sicht auch eine Unverschämtheit. Da müssen wir uns nicht über Kunden beschweren, die in 10 Shops das gleiche bestellen und 9mal vom Widerrufsrecht gebrauch machen...
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  #7 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 13:13
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Registriert seit: 15.05.2005
Beiträge: 251
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Hallo,
Gefahrübergang bei privaten Endkunden darf so nicht sein. Das Versandrisiko trägt hier immer der Händler. Bei gewerblichen Abnehmer kann man den Gefahrübergang per AGB regeln.
"beim so genannten Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB: Hier trägt der Verkäufer das Transportrisiko." Zitat von: http://www.legalershop.de/pressemitteilungen/28092006/

mfg
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  #8 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 21:40
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Beiträge: 113
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Alle Preise zzgl. 19% MwSt. ohne Hinweis das der Shop nur für Gewerbetreibende ist, geht auch nicht. Wenn der Shop tatsächlich nur für Gewerbetreibende ist, dann ist der Gefahrenübergang meiner Vorschreiber hinfällig, denn im B2B-Bereich trägt der Empfänger das Risiko..

Also - eindeutig Kennzeichnen (Endkunden(B2C) oder Gewerbetreibende(B2B)), sonst wirds schnell teuer. Da werden Euch die Kostennoten nur so um die Ohren fliegen..

Keine Rechtsberatung - nur meine Meinung
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  #9 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 22:34
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Ort: Starnberg
Beiträge: 182
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Zitat:
Zitat von luxuspur Beitrag anzeigen
gut gemacht und wirkt professionell.
AGB, nicht AGB`s
mir gefällt der shop

es heisst in deutschland: Unsere AGB --> nicht AGB´s

gruss
helmut
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  #10 (permalink)  
Alt 08.12.2007, 16:58
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Ich danke euch für eure Hinweise, Lob und Kritik habe soweit auch schon etwas geändert.

1. der Shop ist auch für Privatkunden also alle Preise sind jetzt inkl. nur für Händler exkl.
2. aus Unsere AGB´s -> Unsere AGB (immer so eine dumme Angewohnheit von mir)
3. in den AGB habe ich eine Passage für Privatkunden eingefügt und denn Gefahrübergang entfernt -> diese lasse ich durch einen Anwahlt noch mal Prüfen

also wenn Ihr noch etwas seht, oder bemängelt - immer her damit.


DANKE AN ALLE - mfg rene
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bauelemente, schnäppchenmarkt

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