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Lange galt bei den Kölner Gerichten für die urheberrechtswidrige Übernehme von Fotografien („Bilderklau“) ein Streitwert von mindestens 6.000 Euro. Hiervon ist das OLG Köln nun recht unerwartet abgewichen und hat den Streitwert auf 3.000 Euro festgesetzt. Was hat das OLG Köln zu diesem Schritt bewogen hat und welche Streitwerte setzen andere Gerichte an? Neue Entwicklungen [...]
(via
shopbetreiber-blog.de:
Wird Bilderklau günstiger?)
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