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Seit spätestens 5. November 2011 sollten Shopbetreiber die neue Musterwiderrufsbelehrung in ihrem Shop verwenden. Fraglich ist aber, ob es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, die alte Belehrung weiterhin zu verwenden. Das OLG Hamm hat diese Frage für die Umstellung im Jahr 2010 jetzt bejaht. Lässt sich dies auch auf die diesjährigen Neuerungen übertragen? Vor dem OLG Hamm [...] Weiterlesen... Diese Inhalte werden zur Verfügung gestellt von Trusted Shops, dem führenden Gütesiegel für Online-Shops. Weitere Informationen zu aktuellen Shop-Urteilen und Abmahnungsradar unter http://www.trustedshops.de/shop-newsletter. © Trusted Shops GmbH. Alle Rechte vorbehalten. |
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