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Bereits zahlreiche Gerichte haben entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer im Rahmen der Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig ist. Der Verbraucher könne nämlich auf die Idee kommen, dass er den Widerruf auch telefonisch erklären könne. Genau dies ist aber nicht möglich. Wer in seinem Shop gleich an mehreren Stellen über das Widerrufsrecht informiert, muss sicher stellen, dass [...]
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