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In Deutschland wurde schon heftig über den Sinn der Regelung diskutiert, dass eBay-Verkäufer im Gegensatz zu Online-Shops keinen Wertersatz für die sog. bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme verlangen können. Wenn der EuGH so entscheidet, wie nun die Gereralanwältin Veriva Trstenjak empfohlen hat, droht eine mittlere Katastrophe. Denn dann dürfen Onlinehändler generell keinen Wertersatz für Nutzung der Ware [...]
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