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Das LG Dresden hat mit Urteil v. 03.08.2007 (41 O 1313/07) entschieden, dass die Angabe einer Energie-Effizienzklasse „A Plus“ für eine Wachmaschine gegen*******gesetzliche Bestimmungen*******verstoße, da eine solche Bezeichnung nicht existiere und bei der Auswahl eine irreführende Rolle spielen könne. Dabei sei unerhelblich, ob der Hersteller selbst seine Geräte mit dieser Angabe kennzeichnet. Lesen sie mehr über [...]
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