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Der BGH entschied mit Urteil vom 16.11.2006 (Az: I ZR 191/03), dass es bei der Frage, ob Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden durch ein mutmaßliches Einverständnis erlaubt ist, nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden ist (wir berichteten). Es sei nicht nur auf die Art der Werbung, sondern auch auf deren Inhalt abzustellen. Ein objektiv ungünstiges Angebot [...]
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