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Die 17. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat mit Urteil v. 21.9.2006 (Az: 17 HK O 12520/06, nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Vorgehensweise von Media Markt, eine Vielzahl von Unternehmern mit weitgehend gleichlautenden Schreiben abzumahnen, nicht rechtsmissbräuchlich ist. Die Anzahl der Abmahnungen sei zwar ein Indiz für ein überwiegendes Gebührenerzielungsinteresse. Handelt allerings ein [...]
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