Nachricht:

Gegenwärtig herrscht erhebliche Rechtsunsicherheit bei der Gestaltung der Information und Belehrung über das Widerrufsrecht im Internethandel. Das
LG Halle hat in einem viel beachteten Urteil die Musterwiderrufsbelehrung in Anlage 2 der BGB-InfoV für unwirksam erklärt und die Privilegierung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV nicht gelten lassen. Unlängst stellte das
KG die Privilegierung des § 1 Abs. 4 Satz 2 BGB-InfoV in Frage. Diese Rechtsprechung stellt für Internethändler ein hohes Risiko dar, weil Abmahnungen wegen Verwendung des Musters drohen und ein Widerruf mangels korrekter Belehrung auch noch nach Monaten oder Jahren möglich wäre. Betroffen sind kleingewerbliche eBay-Powerseller und große Versandhandelsunternehmen gleichermaßen. In einem Beitrag der Zeitschrift
Multimedia und Recht wird untersucht, ob der Internethändler noch gut beraten ist, das Muster zu verwenden.
Weiterlesen...
Diese Inhalte werden zur Verfügung gestellt von Trusted Shops, dem führenden Gütesiegel für Online-Shops. Weitere Informationen zu aktuellen Shop-Urteilen und Abmahnungsradar unter http://www.trustedshops.de/shop-newsletter. © Trusted Shops GmbH. Alle Rechte vorbehalten.