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  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2008, 19:52
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Standard FSK18 Artikel auch für Googlebot sichbar machen????

Hallo,

ich habe eine Onlineshop wo ich DVD´s vertreibe.
Es ist auch möglich FSK 18 Artikel bei mir zu erwerben, aber die sind in der normal User ansich nich sichtbar. Was ja auch so sein soll.
Nun meine Frage, ist es irgendwie möglich das Google diese seiten irgendwie mit in seiner Datenbank aufnimmt?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2008, 20:34
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indizierte Artiekl dürfen normal gar nicht beworben werden. auch nicht in Suchmaschinen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.03.2008, 20:37
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Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 51
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Ich finde aber sehr oft seiten mit FSK18 Titeln bei Google von anderen anbietern.
Wo man aber auch nur auf die Seite kommt und sich dann anmelden muss um in den FSK8 bereich zu kommen. Wie machen die das???
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  #4 (permalink)  
Alt 05.03.2008, 00:11
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Naja, keine rlegt sich z.B. mit Beate Uhse oder Orion an. Ansonsten ist halt darauf zu achten, dass die Titel und die Bilder zensiert sind. Dann sollte es keine Probleme geben.

Haben gerade erst einen Erotikshop mit DVD Abteilung fertiggstellt, daher sind wir gut auf dem Laufenden, was das alles angeht, auch dank des beauftragten Jugendschutzbeauftragten, den du dann übrigens auch brauchst. Der wird dir dann auch mehr dazu sagen, was du darfst und was nicht
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  #5 (permalink)  
Alt 23.06.2009, 21:08
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Beiträge: 26
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Zwischen FSK 18 und indiziert ist ja noch ein meilenweiter Unterschied.

Während FSK18 Titel zur Schau gestellt werden können, so dürfen indizierte Titel nicht öffentlich beworben werden

Bei den Erotik-DVDs würde ich jedenfalls vorsichtig sein, denn es laufen einige Klagen auf Unterlassung!

Das die Cover mittels eines Bildbearbeitungsprogramms entschärft werden - ändert nichts an der Tatsache, dass die Titel indiziert sind, den Vollerorik-Filme sind immer automatisch indiziert.

In der Quintessenz würde ein schwarzer Balken über das Gesicht von Silvester Stallone auch nichts daran ändern, dass der Titel indiziert ist - und nicht beworben werden darf.

Diese entschärften Cover bewerben einen indizierten Titel - und man setzt sich zumindest der Gefahr aus, durch einen Mitbewerber auf Unterlassung abgemahnt zu werden.
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artikel, fsk18, googlebot, sichbar

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