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m?chte mal darauf hinweisen das nach neuestem Stand vor Absenden einer Bestellung nicht nur auf das akzeptieren der AGBs sondern auch auf das Widerspruchsrecht und auf R?ckgaberecht hingewiesen werden muss, k?nnte sonst zu teuren Abmahnungen f?hren...
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Da wir wegen dieser Formulierung schon eine Abmahnung erhalten haben,kann ich Dir dazu sagen, da? das Widerrufsrecht in den AGB's stehen muss und diese mit der Best?tigung erledigt sind und auf der Startseite mit maximal 2 Klicks die AGB's erreichbar sein m?ssen. So ist die derzeitige Rechtssprechung, wurde von unserem Anwalt, der Internetspezialist ist, uns so mitgeteilt und der muss es wissen, der h?lt Vorlesungen ?ber Internetrecht.
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Zitat:
Dies ist bei einer fl?chtigen Darstellung auf dem Monitor gerade nicht der Fall! Daher sollte man die Widerrufserkl?rung gerade nicht nur in den AGBs einbauen, die ja nach dem Klick nicht mehr dauerhaft f?r den Kunden verf?gbar sind, sondern zus?tzlich in die Best?tigungsmail aufnehmen. N?heres dazu gibt es von einer renommierten Internetrechts-Kanzlei hier: http://internetrecht-rostock.de/Belehrung_...errufsrecht.htm |
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bestellmail oder der rechnung beilegen, evtl kann sich hier jedoch die frist ver?ndern.
meine meinung.
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Genau, so ist es! Wenn man die Widerrufsbelehrung erst dem Paket ausgedruckt beilegt oder auf der Rechung mit drauf hat (oder auf die R?ckseite der Rechnung deutlich verweist, auf der die Belehrung zu finden ist), ist das beweistechnisch am sichersten.
Dann erfolgt die Belehrung jedoch erst nach Vertragsschlu?, soda? die Frist gem?? ? 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat statt zwei Wochen betr?gt. |
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man jann ja auch das wiederrufsrecht in den agbs auschlie?en und daf?r ein r?ckgaberecht einr?umen.
meine meinung.
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Zitat:
Und HTML-Mails k?nnen ganz schnell als SPAM deklariert werden oder aber der K?ufer akzeptiert keine HTML-Mails und zwingt sie ins ASCII-Format. Dann sieht die Mail recht lustig aus und ist kaum noch zu entziffern. Aus meiner Sicht stellt das keine einfache Bereistellung des Widerufsrecht im Sinne des BGB dar. An die Entwickler: W?re es nicht m?glich die Widerufsbelehrung wie die Kenntnisnahme der AGB mit einem Kontrollk?stchen best?tigen zu lassen bzw. diese in in die Schrittfolge der Bestellung mit einzubauen - an vorletzter Stelle z.B. ? Somit w?ren dann alle XTC-Shop (meiner Meinung nach) rechtlich auf der sicheren Seite. Gruss, Sven |
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genau was pulsum sagt ist die L?sung:
1. Die Widerrufsbelehrung geh?rt als erster Absatz in die AGBs 2. auf dem Weg zur Kasse erscheint eine Zwischenseite, die im IFrame der gr?sse der Widerrufsbelehrung genau diese einblendet, mit Scrollbalken aber nat?rlich auch die ganzen AGBs durchlesen l?sst. Darunter ist ein Button, mit der ?blichen Aufschrift: Durch Best?tigen der Widerrufsbelehrung und der AGBs (Klicken dieses Button) erkl?re ich diese zur Kenntnis genommen zu haben und zu akzeptieren. Erst nach dem Klick des Buttons geht es zur Kasse und es gibt keinen anderen Weg etwas zu bestellen. Somit ist es f?r den K?ufer unm?glich, da technisch nicht m?glich, zu behaupten er habe die Belehrung und AGBs nicht gelesen. |
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Zitat:
bei jedem mail wird HTML + TXT ! versendet. wenn der kunde keni html akzeptiert (was mittlerweile aber standard ist) dann wird die richtig formatierte txt mail angezeigt. Zitat:
du kannst ja auch auf die belehrung verzichen und direkt bei der rechnung belehren, ist halt ne l?ngere frist, oder das wiederrufsrecht ganz ausschlie?en, und r?ckgaberecht einr?umen (anwalt fragen) meine meinung.
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