#1 (permalink)  
Alt 12.09.2004, 06:42
 
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m?chte mal darauf hinweisen das nach neuestem Stand vor Absenden einer Bestellung nicht nur auf das akzeptieren der AGBs sondern auch auf das Widerspruchsrecht und auf R?ckgaberecht hingewiesen werden muss, k?nnte sonst zu teuren Abmahnungen f?hren...
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2004, 09:25
manfred
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Da wir wegen dieser Formulierung schon eine Abmahnung erhalten haben,kann ich Dir dazu sagen, da? das Widerrufsrecht in den AGB's stehen muss und diese mit der Best?tigung erledigt sind und auf der Startseite mit maximal 2 Klicks die AGB's erreichbar sein m?ssen. So ist die derzeitige Rechtssprechung, wurde von unserem Anwalt, der Internetspezialist ist, uns so mitgeteilt und der muss es wissen, der h?lt Vorlesungen ?ber Internetrecht.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2004, 13:37
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Zitat:
... da? das Widerrufsrecht in den AGB's stehen muss und diese mit der Best?tigung erledigt sind ...
Das ist meiner Ansicht nach grober Unfug! Denn der die Widerrufsbelehrung regelnde ? 355 Abs. 2 Satz 1 BGB fordert, da? die Belehrung in Textform vorliegen mu?. Textform nach ? 126b BGB setzt unter anderem voraus, da? die Erkl?rung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben wurde.

Dies ist bei einer fl?chtigen Darstellung auf dem Monitor gerade nicht der Fall! Daher sollte man die Widerrufserkl?rung gerade nicht nur in den AGBs einbauen, die ja nach dem Klick nicht mehr dauerhaft f?r den Kunden verf?gbar sind, sondern zus?tzlich in die Best?tigungsmail aufnehmen.

N?heres dazu gibt es von einer renommierten Internetrechts-Kanzlei hier:

http://internetrecht-rostock.de/Belehrung_...errufsrecht.htm
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  #4 (permalink)  
Alt 19.09.2004, 13:42
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bestellmail oder der rechnung beilegen, evtl kann sich hier jedoch die frist ver?ndern.

meine meinung.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.09.2004, 13:52
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Genau, so ist es! Wenn man die Widerrufsbelehrung erst dem Paket ausgedruckt beilegt oder auf der Rechung mit drauf hat (oder auf die R?ckseite der Rechnung deutlich verweist, auf der die Belehrung zu finden ist), ist das beweistechnisch am sichersten.

Dann erfolgt die Belehrung jedoch erst nach Vertragsschlu?, soda? die Frist gem?? ? 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat statt zwei Wochen betr?gt.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.09.2004, 15:04
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kann man nicht einfach an jede Bestellung zwei PDFs (oder HTML-Dateien) anh?ngen mit den AGB's und der Wiederrufsbelehung..wegen der Frist?
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  #7 (permalink)  
Alt 19.09.2004, 15:34
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man jann ja auch das wiederrufsrecht in den agbs auschlie?en und daf?r ein r?ckgaberecht einr?umen.

meine meinung.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.09.2004, 17:41
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Zitat:
Originally posted by Chrysler@Sep 19 2004, 15:04 PM
kann man nicht einfach an jede Bestellung zwei PDFs (oder HTML-Dateien) anh?ngen mit den AGB's und der Wiederrufsbelehung..wegen der Frist?
PDF stellt f?r den K?ufer m?glicherweise ein Problem dar, da er gezwungen wird sich erst den Adobe Reader zu besorgen und zu installieren (egal ob jeder den eigentlich hat oder nicht).
Und HTML-Mails k?nnen ganz schnell als SPAM deklariert werden oder aber der K?ufer akzeptiert keine HTML-Mails und zwingt sie ins ASCII-Format. Dann sieht die Mail recht lustig aus und ist kaum noch zu entziffern.
Aus meiner Sicht stellt das keine einfache Bereistellung des Widerufsrecht im Sinne des BGB dar.

An die Entwickler:
W?re es nicht m?glich die Widerufsbelehrung wie die Kenntnisnahme der AGB mit einem Kontrollk?stchen best?tigen zu lassen bzw. diese in in die Schrittfolge der Bestellung mit einzubauen - an vorletzter Stelle z.B. ?
Somit w?ren dann alle XTC-Shop (meiner Meinung nach) rechtlich auf der sicheren Seite.

Gruss, Sven
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  #9 (permalink)  
Alt 19.09.2004, 17:54
 
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genau was pulsum sagt ist die L?sung:

1. Die Widerrufsbelehrung geh?rt als erster Absatz in die AGBs

2. auf dem Weg zur Kasse erscheint eine Zwischenseite, die im IFrame der gr?sse der Widerrufsbelehrung genau diese einblendet, mit Scrollbalken aber nat?rlich auch die ganzen AGBs durchlesen l?sst.

Darunter ist ein Button, mit der ?blichen Aufschrift: Durch Best?tigen der Widerrufsbelehrung und der AGBs (Klicken dieses Button) erkl?re ich diese zur Kenntnis genommen zu haben und zu akzeptieren.

Erst nach dem Klick des Buttons geht es zur Kasse und es gibt keinen anderen Weg etwas zu bestellen.

Somit ist es f?r den K?ufer unm?glich, da technisch nicht m?glich, zu behaupten er habe die Belehrung und AGBs nicht gelesen.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.09.2004, 18:28
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Zitat:

Und HTML-Mails k?nnen ganz schnell als SPAM deklariert werden oder aber der K?ufer akzeptiert keine HTML-Mails und zwingt sie ins ASCII-Format. Dann sieht die Mail recht lustig aus und ist kaum noch zu entziffern.
das ist XTC und kein OSC.
bei jedem mail wird HTML + TXT ! versendet. wenn der kunde keni html akzeptiert (was mittlerweile aber standard ist) dann wird die richtig formatierte txt mail angezeigt.

Zitat:

Somit w?ren dann alle XTC-Shop (meiner Meinung nach) rechtlich auf der sicheren Seite.
es geht nicht ums lesen, (das reicht auch wenn die in den agbs sind), sondern um dauerhafte vorhandensein.

du kannst ja auch auf die belehrung verzichen und direkt bei der rechnung belehren, ist halt ne l?ngere frist, oder das wiederrufsrecht ganz ausschlie?en, und r?ckgaberecht einr?umen (anwalt fragen)


meine meinung.
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