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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2007, 13:43
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Standard Jugendschutzbeauftragter für Erotik FSK 18

Hallo, an alle die Erotikartikel oder FSK 18 Artikel im Shop haben.

Durch die Suche habe ich hier nichts gefunden, deshalb mal neues Thema.

Habe gerade ein bißchen Stress mit dem Jugenschutz, beachtet folgendes, damit Ihr keinen unnötingen Stress habt:

1) Warum ein(e) Jugendschutzbeauftragte(r) ?

Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische, pornographische oder gewaltverherrlichende Beiträge/Bilder beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus. Geschäftsmäßige Angebote die solche Inhalte aufweisen müssen zwingend ein Jugendschutzbeauftragter bestellen. Ein Versäumnis kann mit einer Strafe von bis zu 500.000 Euro belegt werden zzgl. möglicherweise weiterer gesetzlichen Konsequenzen. Ganz zu schweigen von möglichen Abmahnungen, denen Sie ausgesetzt werden könnten.

Dieses ist in folgenden Gesetzen festgelegt: §7 Abs. 1 bis 5 JMStV, §12 Abs.5 MDStV (veraltet) und §7a GjSM.



Weiterhin sollten Sie für sich selbst prüfen, ob Sie neben der Abwendung der o.a. "Gefahren", einfach nur aus der inneren Überzeugung einen Jugendschutzbeauftragten bestellen, um aktiv den Jugendschutz zu unterstüzen. Ein kleiner Beitrag mit großer Wirkung, sowohl moralisch als auch zur eigenen Sicherheit.

Habe gerade einen günstigen Anbiter dieses Dienstes gefunden, sind Kosten von 45,00 Euronen als Jubi Angebot noch bis zum 30.04.2007
Für den Fall das noch jemand einen Jugendschutzbeauftragten braucht und einen Link zum Anbieter möchte, bitte ne PM oder Mail.

Ich will ja hier keine Werbung machen, aber 45,00 im Jahr sind weitaus günstiger, als die evtl. Abmahnungen wegen fehlendem JSB.

In dem Sinne
Gruß Jürgen
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  #2 (permalink)  
Alt 12.05.2007, 14:22
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Beiträge: 186
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ich hab ne günstigere gefunden

aber das mit dem beauftragten ist wirklich schon gut, weil wenn was sein sollte dann kann es richtig teuer werden
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  #3 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 11:39
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Hallo,

brauch man den auch obwohl mein eine FSK 18 sperre hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 12:51
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Hallo,
schau doch mal hier nach. Da sollten alle Fragen beantwortet werden.
Gruß Jürgen
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  #5 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 14:10
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Ja gut, aber bei mir auf der Seite sieht man keine FSK18-Artikel als Gast oder Kunde, nur wenn man seinen Personalausweis vorgezeigt habt wird man für diesen Bereich freigeschalten! Und ich handle auch nicht mit erotischer Ware sondern mit Computerspielen?!
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  #6 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 17:52
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Hallo,
wenn Du FSK18 Artikel im Shop hast, welche Sperre benutzt Du?
Die aus dem XT Shop? FSK18 Kunde? Reicht nicht, siehe hier: AVS Systeme

Zitat:
Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische, pornographische oder gewaltverherrlichende Beiträge/Bilder beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus. Geschäftsmäßige Angebote die solche Inhalte aufweisen müssen zwingend ein Jugendschutzbeauftragter bestellen.
Ich meine ein paar Euronen sind für diese Sache gut angelegt. Ansonsten frag doch mal direkt an. Dann weisst Du es genau. Fragen kostet ja noch nichts, eine Abmahnung dagegen kostet ein vielfaches. Ich hatte den Jugendschutz 3 Monate an den Hacken. In dem Sinne
Gruß Jürgen
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  #7 (permalink)  
Alt 16.12.2007, 00:48
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So so und ich hatte mich schon gefragt, wo die Klicks herkommen, nun habe ich es gefunden.

Tztztz Jürgen, zitieren ohne Quellenangaben also sowas .

Aber mal ganz ehrlich, wenn Ihr Fragen habt, dann fragt ruhig, komme dann öfters

Und noch was, achtet nicht nur auf den Preis, wenn Ihr einen Jugendschutzbeauftragten sucht, sondern vor allen Dingen auf die Leistungen also Preis-/Leistungsverhältnis und laßt Euch nicht blenden von professionellen Äußeren, wenn die Damen und Herren mehr oder minder versuchen anonym zu bleiben.

Und bitte denkt im eigenen Interesse daran, einen JSB zu bestellen und nicht uns ein schönes Leben zu schaffen, denn leben kann man von den Gebühren wirklich nicht.

So wie heißt es so schön: § 7 JMStV.:

Zitat:
(1) Wer länderübergreifendes Fernsehen veranstaltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen.
Bei Nichtbestellung wird eine Strafe von bis zu 500.000 Euro angedroht ... (§ 24 (1) Abs. 8 JMStV.)

Und diie KJM hat wirklich genau drei Vollsysteme als positiv bewertet.

AVSKEY
X-CHECK
und
18ok

Das andere sind mehr oder weniger "Bastelsysteme". Aber schaut Euch die Liste der KJM ruhig mal an.

So ich gehe jetzt ins Bettchen.

Schlaft schön

Kris
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  #8 (permalink)  
Alt 16.12.2007, 18:53
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Ich möchte hier noch was richtig stellen, ich meinte mit Bastelsystemen - Module - (und es ging eindeutig nur um die von der KJM positiv bewerteten Programme).
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  #9 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 17:02
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Sagt mal Leute, wenn man 18er Videospiele im Onlineshop betreibt, müssen diese Spiele auch "nicht sichtbar" für Kunden (Gäste) sein, oder kann ich diese einfach drin lassen aber halt die shopinterne FSK Sperre versehen (wo der "Kaufen-Button" für Gäste / Kunden / nicht freigeschaltene Kunden nicht sichtbar ist) bis der Kunde sein Alter nachgewiesen hat?

Hoffe der Satz ist verständlich.

Viele Grüße Manuellsen
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  #10 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 19:18
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Beiträge: 18
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bei deinen angeboten Artikeln, geht es darum, ob in deinen Angeboten (Bilder und Test) die "Verbotenen Sachen vorkommen. Beispielsweise müsstest du bei nem porno film die Intimzonen verdecken etc.

Hoffe konnte helfen

LG
Mark
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Stichworte
erotik, fsk, jugendschutzbeauftragter

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