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  #1 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 07:52
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Standard Unterschiedliche MwSt-Sätze bei Versandkosten

Hallo alle zusammen!
Ich habe folgendes Problem, habe im Forum zum Thema leider nichts gefunden:
im Shop werden unterschiedliche Produkte angeboten, für die unterschiedliche MwSt-Sätze gelten (manche 19%, manche 7%). Um die Versandkosten richtig zu berechnen, muß der MwSt-Satz des Produkts auch für die Versandkosten gelten, also 19% oder 7%. Momentan legt man aber im Adminbereich einfach einen Steuersatz für die Versandkosten fest.

Es bleibt natürlich auch die Frage was passiert, wenn man im Warenkorb Produkte mit 7% und 19% MwSt. hat...

Hat jemand eine Idee?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 12:58
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Beiträge: 912
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Oh, grooosses Thema... Und gleich dazu: Eine Idee hab' ich auch nicht...
Zitat:
Es bleibt natürlich auch die Frage was passiert, wenn man im Warenkorb Produkte mit 7% und 19% MwSt. hat...
Uh, oft liest man, dass sich der UST-Satz der "Nebenleistung" (in diesem Falle Versandkosten) am vorherrschenden USt-Satz der Artikel ausrichten sollte, d.h., wenn z.B. gleichzeitig eine USt von 10 Euronen bei 7% anfiele, und von 9,99 bei 19%, sollten auch auf die "Nebenleistung" 7% berechnet werden...

Lustigerweise steht davon im UStG (s. unten) nix

Genauso oft liest man auch, dass DHL als Nachfolger der Deutschen Bundespost für Porto steuerbefreit sei (also keine USt), andere Logistikunternehmen jedoch nicht - die nähmen dann 19%...

Sähe man den gesamten Versand allerdings als Dienstleistung und nicht als Porto, wären das generell 19%...

Stellt sich die Frage: Was sind eigentlich Versandkosten?

Diese Diskussion wird schon geraume Zeit geführt, z.B. hier:
http://www.juraforum.de/forum/archiv...en-zzgl.-ust.-
http://www.juraforum.de/gesetze/UStG...e_erwerbe.html

Man sollte auch mal § 10 Abs. 1 UStG anschauen (Vorsicht, Juristendeutsch!!!!!):
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__10.html
..oder gleich das ganze Brett:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/index.html

Letztendlich kann einem aber nur ein Steuerberater oder - besser - Fachanwalt für Steuerrecht in diesem Punkt weiterhelfen. Wobei man auch hier mit Sicherheit das Phänomen beobachten kann, dass 3 befragte Juristen 5 unterschiedliche Meinungen haben werden...

Was weisen eigentlich Shops wie Amazon aus, wenn man "gemischt" bestellt? Ich kann das leider nicht nachprüfen, da ich bei denen immer über 20 Euronen liege und somit versandkostenfrei bin...

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar!

Geändert von John Steed (13.04.2007 um 13:01 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2007, 07:55
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Beiträge: 4
Standard Buchshopbetrieber: wie habt ihr das Problem gelöst?

Hallo John,

danke für deine Antwort! Ich habe mir die Meinung zweier Steuerberater eingeholt und beide sehen das so, dass der Versand nicht als Dienstleistung anzusehen ist. USt-Satz des Versands richtet sich also am USt-Satz des bestellten Produkts.

Es wundert mich, dass man zu diesem Thema im Forum nicht mehr findet. Es wird wohl schon ein paar Xt-Büchershops geben. Und jeder der im Shop auch Hörbücher anbietet, steht vor diesem Problem. Es betrifft letztendlich auch den Endkunden, wenn man z.B. gekaufte Fachliteratur bei Finanzamt absetzten möchte - dann muss die Rechnung korrekt sein.

Also, an alle Buchshopbetrieber: wie habt ihr das Problem gelöst?

Allen einen schönen Montag!

Marko
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  #4 (permalink)  
Alt 16.04.2007, 08:02
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Zitat:
wenn man z.B. gekaufte Fachliteratur bei Finanzamt absetzten möchte - dann muss die Rechnung korrekt sein
Solange die Fachliteratur selber den richtigen MwSt-Satz ausweist doch kein Problem - die Versandkosten für das Buch kann man nicht steuerlich geltend machen.

Ich denke, es wird nicht viel hier darüber gesprochen, da die meisten wissen, dass es sich um eine Nebenleistung handelt, die den gleichen Steuersatz wie die Hauptleistung haben sollte.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.04.2007, 09:46
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Zitat:
Zitat von Strubbel Beitrag anzeigen
Ich denke, es wird nicht viel hier darüber gesprochen, da die meisten wissen, dass es sich um eine Nebenleistung handelt, die den gleichen Steuersatz wie die Hauptleistung haben sollte.
Das ist klar. Aber wie wird das praktisch gelöst, wenn Produkte unterschiedliche Steuersätze haben, bei Versandkosten aber nur ein Steuersatz festgelegt werden kann?
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  #6 (permalink)  
Alt 16.04.2007, 21:14
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Zitat:
wenn Produkte unterschiedliche Steuersätze haben, bei Versandkosten aber nur ein Steuersatz festgelegt werden kann?
Wie gesagt, man lest dann häufig, dass die Nebenleistung dem vorherrschenden Steuersatz der Hauptleistung zu folgen hat - siehe mein Beispiel oben:
Zitat:
wenn z.B. gleichzeitig eine USt von 10 Euronen bei 7% anfiele, und von 9,99 bei 19%, sollten auch auf die "Nebenleistung" 7% berechnet werden...
Der Shop bekommt das IMHO nicht automatisch berechnet - ich habe aber schon einen Thread hier gelesen, der die notwendigen Änderungen beschreibt. Leider finde ich den momentan nicht...

Ich hab' mir aber grad mehrere Rechnungen diverser Unternehmen angeschaut, bei denen ich gemischt bestallt habe - und siehe da, die meisten weisen gar keine USt auf die Versandkosten oder generell 19% aus! Z.B. ein grosser Versender von Grünzeugs:

1 x Irgendeine Blume (USt 7%)
1 x Irgendein Blumendünger (USt 19%)
+ Versandkosten (keine Angabe)

Böse...

Wahrscheinlich, da bei denen die Versandkosten auch immer den gleichen Betrag haben, egal ob die Ware jetzt mit 7% oder 19% besteuert wird. Ist ja lt. Strubbel eh nicht absetzbar, wozu also angeben
EDIT: Natürlich für die eigene Steuererklärung... *klatschvordenkopf*

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das McBulettenbrathaus - für Speisen, die im Restaurant verzehrt werden, wird der Standardsatz (19%) fällig, für Speisen zum Mitnehmen der ermässigte Satz (7%) - und trotzdem zahlt man in beiden Fällen den gleichen Preis...

Eine anderes Versandhaus für "gute Dinge" aus Waltrop weist für die Versandkosten generell 19% aus, egal was man bestellt.

1 x Grünzeugs (7%)
+ Versandkosten (19%)

Es handelt sich hierbei um grosse Firmen, die seit Jahren so verfahren...
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  #7 (permalink)  
Alt 17.04.2007, 08:12
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mmh... unser Steuerberater ist da anderer Meinung. Der Versand ist ein eigenes "Produkt" bzw. eine Dienstleistung und ist ganz normal mit 19% zu belegen... und nachdem wir schon einige Jahre das Finanzamt mit unseren Geschäftsabschlüssen beglücken und die darüber noch nie gemeckert haben, kann man wohl davon ausgehen, dass es auch hier so akzeptiert wird....

Eine technische Lösung in der Form gibt es nicht... spätestens wenn Du ZWEI Artikel im Warenkorb mit 7 und 19 Prozent hast, ist es rein logisch schon nicht mehr zu lösen ... welche Steuersatz soll denn in diesem Fall für den Versand gelten ???
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  #8 (permalink)  
Alt 17.04.2007, 08:27
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Zitat:
eine Dienstleistung und ist ganz normal mit 19% zu belegen.
Genauso sieht es unsere Steuerberaterin auch.
Versandkosten sind eine Dienstleistung - Karton, Füllmaterial, Verpackungsmaterial, Klebeband, Umschläge, Paketaufkleber, Rechnungstasche, alles einpacken, verstauen, zukleben, etikettieren und zum Versanddienstleister bringen (sofern dieser es nicht abholt)... alles Einzelleistungen unter dem Begriff Versandkosten zusammengefasst.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.04.2007, 11:50
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Zitat:
spätestens wenn Du ZWEI Artikel im Warenkorb mit 7 und 19 Prozent hast, ist es rein logisch schon nicht mehr zu lösen ... welche Steuersatz soll denn in diesem Fall für den Versand gelten ???
...dann nochmal: Der, der den höheren Betrag hat! Und das liesse sich schon berechnen...

Scheint aber tatsächlich keiner so zu machen Wahrscheinlich sind die Finanzämter sowieso glücklich, wenn sie den höheren Satz bekommen
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  #10 (permalink)  
Alt 17.04.2007, 12:17
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das liesse sich sicherlich berechnen... aber wäre aufwand für nix... nimm 19% global und lass es gut sein ;-)

Kostet Dich weniger Programmieraufwand und vereinfacht Deine Buchhaltung ;-)
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mwstsätze, unterschiedliche, versandkosten

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