#1 (permalink)  
Alt 19.10.2006, 23:01
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Registriert seit: 24.08.2004
Beiträge: 3
Standard Abmahnungsfalle durch xtC-Module

Hallo Zusammen,

lt. PAngVO ist die Angabe der Preisbestandteile und evtl. Versandkosten zwingend erforderlich.

Einige xtC-Module wie box_whatsnew, box_last_viewed oder box_bestsellers zeigen oftmals Preise ohne diesen Zusatz an.

Ein kurzer Blick in die Referenzshops war auf Anhieb fündig.

Dies führt zu Abmahnungen (aktuelles Fax liegt vor!) und für entsprechend umtriebige Abzocker eben ein gefundenes Fressen schnell und viel Geld zu kassieren.

Weitere Details per PM .

An die Forum-Betreiber: Warnung vielleicht per eMail an die registrierten Kunden verschickbar ?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2006, 23:04
Benutzerbild von lederfuchs
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Registriert seit: 22.10.2005
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 384
Standard

Wozu?

Ist bekannt und ab Version 3.0.4SP2.1 gefixt!
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  #3 (permalink)  
Alt 19.10.2006, 23:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2004
Beiträge: 3
Standard

Hallo Lederfuchs,

wozu? Vielleicht damit andere eine Chance haben, vor der Abmahnung noch zu reagieren ?

Im Forum ist ja häufig genug Wehkladen darüber zu hören.

Übrigens lt. Bugfix-Liste http://www.xt-commerce.com/index.php...ask=view&id=59
ist nichts von dieser Behebung zu lesen.

7x gestestet und 6x fündig (einer auch mit 3.0.4SP2.1 ! ), da Anzeige (Bug) mit dem genutzten Template zusammenhängt.


Nur zur Info, eine 100% rechtsichere WebSite gibt es eh nicht, aber manche Verstöße sind schleichend oder prüfst Du jeden Monat deine WebSite auf Verstöße etc auch iim Hinblick neuer Urteile, die bei sowas gerne mal herangezogen werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.10.2006, 00:01
Benutzerbild von lederfuchs
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2005
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 384
Unglücklich

Hi,

ich habe genau das am 10.11.2005 gepostet!

http://www.xt-commerce.com/forum/showthread.php?t=22596

Wer das UpDate aber sauber durchführt (auch Template) hat fast keine solche Lücken mehr.

Fast? - für die spitzfindigen Juristen - es fehlte bei mir noch bei den Staffelpreisen und beim Druckformular. Diese habe ich eingepflegt und Fertig.

Also das ist ziemlich ALT und behoben, zumal ich damals auf Taube Ohren gestossen bin - übertrieben ect...
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  #5 (permalink)  
Alt 20.10.2006, 01:47
Benutzerbild von sr-euroshop
xt:C Sponsor
 
Registriert seit: 01.09.2006
Beiträge: 14
Standard Die wirklich großen Sshops haben diese Angaben aber nicht!

Hallo!

Ich bin aus Österreich und froh, das dieser Abmahnungswahn noch nicht bei uns angekommen ist ;-)

Aber eine Frage habe ich schon:

Kann es sein, das gerade die kleinen Shops zuviel Gesetzeshinweise verwenden?

Die großen Shops wie Quelle.de und Tschibo.de haben bei Ihrer Preisauszeichnung auchnicht jedesmal den Hinweis mit der MWST und den Versandkosten stehen! Bei Quelle fehlt ein Hinweis komplett und bei Tschibo steht der Hinweis nur einmal am Rand der Seite!

Auch das Impressum ist am unteren Rand der Seite!

Wird hier mit zweierlei Maß gerichtet?

Lg
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  #6 (permalink)  
Alt 20.10.2006, 01:52
Benutzerbild von polkhigh33
xt:C Supportmitarbeiter
 
Registriert seit: 26.10.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 6.862
Standard

Zitat:
Wird hier mit zweierlei Maß gerichtet?
ja na klar, was denkst du denn, wir sind ja hier schliesslich in D.
quelle, tschibo, neckermann und wie sie alle heissen haben halt x-mann starke rechtsabteilungen und hausjuristen, da wagt sich kein abmahnfuzzi dran.
__________________
dieser beitrag ist ohne gewähr und stellt nur meine meinung und keinesfalls eine rechtsberatung dar. im zweifelsfalle ist er ironisch gemeint.
.:netzdesign33.de:. | .:blog33.de:.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.10.2006, 09:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2004
Beiträge: 3
Standard

Die Abmahnungen und auch die dazugehörigen Gerichtsverfahren haben ein Charakter von Glückspiel bekommen, so daß (bei unklaren Sachlagen) Abmahnungen immer der mit der dickeren Finanzausstattung die besseren Karten hat, denn Abmahnung ist erstmal aussergerichtlich und es gibt daher keine Kostenübernahme durch die gegnerische Seite ! (KEINE Rechtsberatung)

Naja und vor Gericht geht es manchmal schon fast amerikanisch ab: Wer die besser Show liefert, der gewinnt.

Ünrigens an den Kollegen aus Östereich: Über die Normalisierung des EU-Rechts könnten deutsche Abmahnungen durchaus an Betreiber bei Euch durchsetzbar werden. (Das war KEINE Rechtsberatung!) Glücklicherweise gibt es noch keine Rechtsanwälte mit Abzockermentatilät die in dieser Rechtslage fundiert sind.

Also, aufgpasst, die EU bringt auch den Nachbarländern das "Gute aus Deutschland" etwas näher.
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abmahnungsfalle, xtcmodule

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