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Hallo Zusammen,
lt. PAngVO ist die Angabe der Preisbestandteile und evtl. Versandkosten zwingend erforderlich. Einige xtC-Module wie box_whatsnew, box_last_viewed oder box_bestsellers zeigen oftmals Preise ohne diesen Zusatz an. Ein kurzer Blick in die Referenzshops war auf Anhieb fündig. Dies führt zu Abmahnungen (aktuelles Fax liegt vor!) und für entsprechend umtriebige Abzocker eben ein gefundenes Fressen schnell und viel Geld zu kassieren. Weitere Details per PM . An die Forum-Betreiber: Warnung vielleicht per eMail an die registrierten Kunden verschickbar ? |
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Hallo Lederfuchs,
wozu? Vielleicht damit andere eine Chance haben, vor der Abmahnung noch zu reagieren ? Im Forum ist ja häufig genug Wehkladen darüber zu hören. Übrigens lt. Bugfix-Liste http://www.xt-commerce.com/index.php...ask=view&id=59 ist nichts von dieser Behebung zu lesen. 7x gestestet und 6x fündig (einer auch mit 3.0.4SP2.1 ! ), da Anzeige (Bug) mit dem genutzten Template zusammenhängt. Nur zur Info, eine 100% rechtsichere WebSite gibt es eh nicht, aber manche Verstöße sind schleichend oder prüfst Du jeden Monat deine WebSite auf Verstöße etc auch iim Hinblick neuer Urteile, die bei sowas gerne mal herangezogen werden. |
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Hi,
ich habe genau das am 10.11.2005 gepostet! http://www.xt-commerce.com/forum/showthread.php?t=22596 Wer das UpDate aber sauber durchführt (auch Template) hat fast keine solche Lücken mehr. Fast? - für die spitzfindigen Juristen - es fehlte bei mir noch bei den Staffelpreisen und beim Druckformular. Diese habe ich eingepflegt und Fertig. Also das ist ziemlich ALT und behoben, zumal ich damals auf Taube Ohren gestossen bin - übertrieben ect... |
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Zitat:
quelle, tschibo, neckermann und wie sie alle heissen haben halt x-mann starke rechtsabteilungen und hausjuristen, da wagt sich kein abmahnfuzzi dran.
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dieser beitrag ist ohne gewähr und stellt nur meine meinung und keinesfalls eine rechtsberatung dar. im zweifelsfalle ist er ironisch gemeint. .:netzdesign33.de:. | .:blog33.de:. |
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Die Abmahnungen und auch die dazugehörigen Gerichtsverfahren haben ein Charakter von Glückspiel bekommen, so daß (bei unklaren Sachlagen) Abmahnungen immer der mit der dickeren Finanzausstattung die besseren Karten hat, denn Abmahnung ist erstmal aussergerichtlich und es gibt daher keine Kostenübernahme durch die gegnerische Seite ! (KEINE Rechtsberatung)
Naja und vor Gericht geht es manchmal schon fast amerikanisch ab: Wer die besser Show liefert, der gewinnt. Ünrigens an den Kollegen aus Östereich: Über die Normalisierung des EU-Rechts könnten deutsche Abmahnungen durchaus an Betreiber bei Euch durchsetzbar werden. (Das war KEINE Rechtsberatung!) Glücklicherweise gibt es noch keine Rechtsanwälte mit Abzockermentatilät die in dieser Rechtslage fundiert sind. Also, aufgpasst, die EU bringt auch den Nachbarländern das "Gute aus Deutschland" etwas näher. |
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| abmahnungsfalle, xtcmodule |
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