Laut Teledienstegesetz (TDG) ? 6 m?ssen folgende Angaben in der Anbieterkennzeichnung (Impressum) vorhanden sein:
<Zitat:>
Zitat:
- [1.]den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zus?tzlich den Vertretungsberechtigten,
[2.]Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen erm?glichen, einschlie?lich der Adresse der elektronischen Post,
[3.]soweit der Teledienst im Rahmen einer T?tigkeit angeboten oder erbracht wird, die der beh?rdlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zust?ndigen Aufsichtsbeh?rde,
[4.]das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
[5.]soweit der Teledienst in Aus?bung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 ?ber eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-j?hrige Berufsausbildung abschlie?en (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 ?ber eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Bef?higungsnachweise in Erg?nzung zur Richtlinie 89/48/EWG (Abl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31) ge?ndert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben ?ber
[6.]in F?llen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach ? 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
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Die Steuernummer geh?rt so weit ich wei? nicht in das Impressum. Wenn man Umsatzsteuerpflichtig ist und man eine Umsatzsteuer-Id hat geh?rt diese ins Impressum.
Habe dies gefunden bei anbieterkennung.de
Man findet es aber auch im TDG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html