Zitat:
Originally posted by hwlp+Apr 6 2005, 19:37 PM--></div><table border='0' align='center' width='95%' cellpadding='3' cellspacing='1'><tr><td>QUOTE (hwlp @ Apr 6 2005, 19:37 PM)</td></tr><tr><td id='QUOTE'><!--QuoteBegin-smedder@Apr 6 2005, 18:49 PM
Meines Wissens nach reicht es, anzugeben, ob der Preis inklusive oder exklusive Mwst. ist.
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ne, die mu? schon angegeben werden. ist mein vorhaben ?berhaupt m?glich? kann man sie umsetzen? :grml:[/b][/quote]
Laut Preisangabenverordnung PangV ist die Angabe des MwSt.-Satzes
nicht erforderlich
? 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder gesch?ftsm??ig oder regelm??ig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegen?ber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschlie?lich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabh?ngig von einer Rabattgew?hrung zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die G?tebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, ?ber den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder gesch?ftsm??ig oder regelm??ig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zus?tzlich zu Absatz 1 und ? 2 Abs. 2 anzugeben,
1.
dass die f?r Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
2.
ob zus?tzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
Fallen zus?tzliche Liefer- und Versandkosten an, so ist deren H?he anzugeben. Dies gilt auch f?r denjenigen, der als Anbieter von Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages gegen?ber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt.