Ebay: Nur Widerrufsrecht oder auch Rückgaberecht gültig?
Hallo zusammen,
da ich als Onlineshop Betreiber auch ab und zu Ebay als "Marktplatz" genutzt habe, doch seit der Verschärfung der Richtlinien keinen Überblick mehr habe, was man nun darf und was man alles falsch machen kann, möchte ich Euch um Rat bitten und hoffe auf eine Lösung, um anschließend beruhigt wieder Ebay nutzen zu können:
Ich biete in meinem eigenen Online Shop (nicht Ebay) meinen Kunden das Rückgaberecht an, da ich darin gegenüber dem Wiederrufsrecht ein paar Vorteile für mich sehe (der Verkäufer kriegt immer die Ware zurück, ohne zuvor den Preis zurückgezahlt haben zu müssen). Nun ist es doch so, dass man als gewerblicher Verkäufer auf der Ebay-Plattform nur das Wiederrufsrecht einsetzen darf!
- Wie muss ich mich nun verhalten, da ich ja schließlich (auch in meinen AGB) das Rückgaberecht anbiete?
- Darf ich "zweigleisig fahren" und in meinem Online Shop einerseits das Rückgaberecht anbieten, jedoch für den Verkauf auf Ebay andererseits ein Wiederrufsrecht angeben?
- ODER muss ich aufgrund der Tatsache, dass ich bei Ebay verkaufen will, meine AGB und die Angaben im Online Shop ändern und dann nur noch das Wiederrufsrecht anbieten?
- ODER sollte ich einfach in Zukunft Ebay schlicht und einfach meiden?
Ich würde mich über rege Beteiligung an meinem Beitrag sehr freuen.
Danke und Grüße
back@me
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