#11 (permalink)  
Alt 31.03.2007, 13:27
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Nochmal sorry

Jetzt habe es sogar ich kapiert
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  #12 (permalink)  
Alt 31.03.2007, 14:16
tuvalu
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Zitat:
Zitat von mzanier Beitrag anzeigen
Bei Moneybookers gibt es keinerlei Probleme mit Kreditkarten zahlungen, man kann über moneybookers ohne probleme mit Kreditkarte bezahlen.
Äh ... nein. Mein Posting bezog sich auf monybookers.com nicht auf den xt:c-Shop.

Moneybookers hat die ganze Prozedur zum Bezahlen (eines xt:C-Betrags), das Registrieren (inkl. Handynummer, Geburtsdatum, ...), durchlaufen lassen und mir am Ende die Zahlung mit Hinweis auf "Kreditkartenrestriktionen" (die nicht näher ausgeführt wurden) abgebrochen.

Nein, CC-Bezahlen über Moneybookers war mir nicht gegönnt.

tuvalu
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  #13 (permalink)  
Alt 02.04.2007, 17:45
tuvalu
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Wie ich mir schon dachte: Obwohl ich keine Transaktion über Moneybookers getätigt habe und mich da nur zwangsweise registriert habe, mit unüblich vielen Zwangsangaben ... meine Daten werden wegen angeblich gesetzlicher Auflagen nicht gelöscht, nur der Account stillgelegt ... der dann aber wieder reaktivierbar ist...

Als Shopbetreiber - bei dem die cookies_usage-Seite die meist aufgerufene Kunden-Seite war - kann ich so einen Service nicht anbieten, ohne das Kunden beim Zahlungs_checkout laufen gehen. Die halten mich für unseriös.

tuvalu
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  #14 (permalink)  
Alt 10.04.2007, 19:01
tuvalu
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Zitat:
"leider muessen wir Ihnen mitteilen, dass wir gemaess des "Data Protection
Act 1998" verpflichtet sind, saemtliche Daten aufzuzeichnen; wir koennen
Ihnen allerdings versichern, dass Ihre Daten weder an Dritten
weitergeleitet werden, noch in irgendeiner Form genutzt werden."
Aha, wenn eine Firma, die in Deutschland tätig ist, sich schon nicht an deutsche Gesetze hält, was ist dann eine Absichtserklärung wert? Und was soll ich von einer Firma halten, die meine Daten sammelt (sogar mehr als nötig), die angebotene Dienstleistung aber nicht erbringt und dann meine Daten mit Hinweis auf englische (Terror-?)Gesetze nicht mehr löschen will?

Und letztlich stellt sich die Frage, für wenn die Daten gespeichert werden, wenn Sie doch gar nicht an Dritte weiter gegeben oder genutzt werden? Vor allen Dingen, wenn gar keine Transaktion über den entsprechenden Account getätigt wurde. Deutsche Behörden werden da wohl kaum Zugriff drauf haben.

Und wie ist das mit der mitlerweile für alle Shops geltenden Pflichtanzeige zum Datenschutz vor einer Registrierung? Immerhin soll das so implementiert sein, dass die Datenschutzerklärung vom Kunden abgesegnet werden muß, und ohne dieses Häkchen gar kein Account angelegt werden kann. Gilt das nicht für Moneybookers, oder generell nicht für nichtdeutsche Diensteanbieter?

tuvalu
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  #15 (permalink)  
Alt 10.04.2007, 22:51
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Ort: Hamburg
Beiträge: 912
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Zitat:
Und wie ist das mit der mitlerweile für alle Shops geltenden Pflichtanzeige zum Datenschutz vor einer Registrierung? Immerhin soll das so implementiert sein, dass die Datenschutzerklärung vom Kunden abgesegnet werden muß, und ohne dieses Häkchen gar kein Account angelegt werden kann.
Das ist eine Fehlinformation... Da hat sich trotz des neuen TMG nichts geändert.
Zitat:
Zweifelhaft ist schließlich die Auffassung, dass jeder Nutzer der Datenschutzerklärung aktiv zustimmen müsse, weil es im Datenschutzrecht nicht nur Einwilligungen (z.B. zur E-Mail-Werbung), sondern auch Unterrichtungen (z.B. über den Umfang der Datenverarbeitung) gibt und pauschale Einwilligungen wegen des Kopplungsverbots und dem Ausdrücklichkeitserfordernis sogar problematisch sind.
Den ganzen Text gibt's hier:
http://www.shopbetreiber-blog.de/200...iengesetz-tmg/

IANAL!
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  #16 (permalink)  
Alt 10.04.2007, 23:35
tuvalu
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Hi John,

Zitat:
Zitat von John Steed Beitrag anzeigen
Das ist eine Fehlinformation... Da hat sich trotz des neuen TMG nichts geändert.
Dann nimm das "mitlerweile" aus meinem Satz raus. Seit 10 Jahren ist es Gesetz, wird nur nicht (konsequent) verfolgt ... wie auch im Artikel steht.

Es ist aber klar, dass einen Satz wie "Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen Ihre Daten für mehrere Jahre nicht vollständig entfernen oder löschen dürfen." für mich äußerst überraschend ist, wenn deutsches Recht vorsieht, dass ich einen (zumal unbenutzten) Account auch komplett löschen lassen kann. Was dem entgegen steht ist englisches Recht. Was genau "mehrere Jahre" oder "nicht vollständig" bedeutet oder was nach "mehreren Jahren" passiert ist mir genauso unklar, wie die Weigerung einen unbenutzten Account zu löschen. Wären da Transaktionen drüber gelaufen, würde ich das ja noch verstehen, aber moneybookers hat die CC-Transaktion (nach Datenerfassung) nicht ausgeführt. Da fühle ich mich nicht nur getäuscht.

Ich erwarte von einer Firma die in Deutschland ihre Dienste anbietet, dass sie mich vor der Datenerfassung darauf aufmerksam macht, das sie eben nicht (in allen Belangen) deutschem Recht untersteht und was mit meinen Daten passiert, z.B. sie "für mehrere Jahre nicht vollständig entfernen oder löschen [zu] dürfen." Da sie für verschiedene Länder verschiedene Seiten anbietet, ist das durchaus möglich und zumutbar.

tuvalu
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