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Habe folgenden Artikel im Internet gefunden.
Klingt ja wirklich mal gut ![]() Nach ?? 312 ff. B?rgerliches Gesetzbuch (BGB) steht dem K?ufer beim Onlinehandel mit Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, d.h. der K?ufer kann binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware quasi vom Vertrag zur?cktreten, ohne hierf?r Gr?nde nennen zu m?ssen. Der Gesetzgeber hat zum 08.12.2004 erm?glicht, dem Kunden jetzt nach einem Widerruf die Kosten des R?cktransports aufzuerlegen, auch wenn der Warenwert 40,00 EUR ?bersteigt. Zuvor war das nur m?glich, wenn der Kaufpreis der Ware nicht mehr als 40,00 EUR betrug. Betreiber von Onlineshops sollten ihre Widerrufsbelehrung in den Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen daher entsprechend umformulieren. Der Gesetzgeber hat in der Anlage 2 BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) eine Vorlage f?r eine korrekte Widerrufsbelehrung vorgegeben. Unter legalershop.de finden Sie den Text dieser Vorschrift. |
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http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__357.html
gilt aber nur sofern der kunde die ware noch nicht bezahlt hat also bei rechnung. |
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Sorry, die genaue Quelle wei? ich jetzt leider auch nicht.
Habs beim Googlen per Zufall gefunden, aber unter legalershop.de stehts ja auch. Also so wie ich das verstanden habe, gilt es allgemein, man mu? nur seine AGB's entsprechend um?ndern. Also nat?rlich nicht f?r r?ckwirkende Bestellungen, aber f?r alle Bestellungen die get?tigt wurden, seit die AGB's entsprechend ge?ndert wurden. So hab ich das verstanden. Bin aber kein Jurist und ?bernehme auch deshalb keine Verantwortung falls es nicht stimmt
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| 40euroklausel, gendert, verkufers, zugunsten |
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