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  #1 (permalink)  
Alt 16.03.2005, 23:22
 
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Habe folgenden Artikel im Internet gefunden.
Klingt ja wirklich mal gut

Nach ?? 312 ff. B?rgerliches Gesetzbuch (BGB) steht dem K?ufer beim Onlinehandel mit Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, d.h. der K?ufer kann binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware quasi vom Vertrag zur?cktreten, ohne hierf?r Gr?nde nennen zu m?ssen.
Der Gesetzgeber hat zum 08.12.2004 erm?glicht, dem Kunden jetzt nach einem Widerruf die Kosten des R?cktransports aufzuerlegen, auch wenn der Warenwert 40,00 EUR ?bersteigt. Zuvor war das nur m?glich, wenn der Kaufpreis der Ware nicht mehr als 40,00 EUR betrug.
Betreiber von Onlineshops sollten ihre Widerrufsbelehrung in den Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen daher entsprechend umformulieren.
Der Gesetzgeber hat in der Anlage 2 BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) eine Vorlage f?r eine korrekte Widerrufsbelehrung vorgegeben. Unter legalershop.de finden Sie den Text dieser Vorschrift.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2005, 09:08
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Quelle?
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2005, 11:45
Benutzerbild von neroBRN  
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http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__357.html

gilt aber nur sofern der kunde die ware noch nicht bezahlt hat also bei rechnung.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2005, 11:48
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Zitat:
Originally posted by neroBRN@Mar 17 2005, 12:45 PM
gilt aber nur sofern der kunde die ware noch nicht bezahlt hat also bei rechnung.
sch..... :i:
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  #5 (permalink)  
Alt 17.03.2005, 14:56
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Sicher, dass das nicht allgemein ge?ndert wurde.

Meines Wissens nach ist das allgemein ge?ndert worden, wenn man vorher eindeutig darauf hinweist. Bin mir aber nicht sicher.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.03.2005, 21:19
 
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Sorry, die genaue Quelle wei? ich jetzt leider auch nicht.
Habs beim Googlen per Zufall gefunden, aber unter legalershop.de stehts ja auch.
Also so wie ich das verstanden habe, gilt es allgemein, man mu? nur seine AGB's entsprechend um?ndern.
Also nat?rlich nicht f?r r?ckwirkende Bestellungen, aber f?r alle Bestellungen die get?tigt wurden, seit die AGB's entsprechend ge?ndert wurden.
So hab ich das verstanden. Bin aber kein Jurist und ?bernehme auch deshalb keine Verantwortung falls es nicht stimmt
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  #7 (permalink)  
Alt 21.03.2005, 16:50
Benutzerbild von neroBRN  
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Zitat:
Wenn ein Widerrufsrecht nach ? 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, d?rfen dem Verbraucher die regelm??igen Kosten der R?cksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zur?ckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht ?bersteigt oder wenn bei einem h?heren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
der gesetzes txt ist doch eindeutig:

"oder wenn bei einem h?heren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat"

:?:
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  #8 (permalink)  
Alt 25.03.2005, 01:28
 
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Ja, Du hast Recht. Habe mittlerweile nochmal gegoogelt und das auch festgestellt.
Schade eigentlich aber dann k?nnen sich wenigstens diejenigen freuen, die per Rechnung beliefern.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.03.2005, 10:07
Benutzerbild von werkstattboss  
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Hallo,
was interessant ist, ist der Punkt mit dem "Preis der Sache".
Wenn der Kunde f?r 240,- Euro kauft und gibt einen der Artikel mit einem Kaufpreis von 40,- Euro zur?ck - frei oder unfrei ?
Preis der Sache ?!
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40euroklausel, gendert, verkufers, zugunsten

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