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Hallo Leute. Ich bin mehr der lesende in diesem Forum; im Moment. Auch arbeite ich derzeit noch nicht online mit xt. Aber das hat nix mit der Frage zu tun...
Ein Frage, die ich annehme durchaus auch interessant ist: Was macht ihr mit R?cksendungen/nicht angenommenen Sendungen? Schlie?lich gibts hier sicher sehr viele, die nicht nur f?r andere entwickeln, sondern auch selbst der H?ndler sind. Es geht nicht um Umtausch, sondern z.B. wie es mir oft geht: Kunde bestellt z.B. Donnerstags und braucht alles am Samstag. Geliefert wird Post, normal. Das die Lieferung u.U. am n?chsten Tag da ist, ist klar -aber nicht unbedingt immer der Fall. Jeder Transporteur gibt ja Standartlieferzeiten von 1-3 Tagen an. Was ist, wenn der Kunde das Paket am Montag bekommt und dann die Ware nicht mehr braucht und die Annahme verweigert? Stellt ihr ihm trotzdem die Transportkosten in Rechnung? Schlie?lich ist der Versender nicht Schuld, hat Nebenkosten und der Kunde "kostet" nur. Andererseits, man will es auch sich nicht verscherzen - aber das ist doch eindeutig Problem des Kunden: Warum bestellt er so sp?t. :angry: Sorry, aber leider haben wir sehr viele solche "Pfeifen"... (im Moment wird alles nur wieder eingelagert und Rechnung storniert - und auf den Kosten bleiben wir sitzen). :cry: Aus div. AGB habe ich bei anderen Mitbewerbern teilweise Passagen gelesen wie"... Nichtabholung oder Verweigerung der Annahme eines Pakets ohne Absprache und Angabe von plausiblen Gr?nden, oder bei Angabe einer falschen Adresse m?ssen wir die entstandenen Versandgeb?hren zzgl. einer Bearbeitungspauschale von mind. 7,50? in Rechnung stellen..." Ob das umgesetzt wird bzw. rechtlich ok ist, weis ich nicht. Bin mal gespannt, wie es hier gehandelt wird. st:
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Hi,
echt ein Problem, ..... Die Frage ist nat?rlich was sind das f?r Waren, rechtlich kann der Kunde vom Kauf eigentlich nicht zur?cktreten, au?er es wurde schriftlich zugesichert, das die Ware am Tag X da ist. Die Versandkosten allerdings beim "Kunden" einzutreiben, wird schwierig werden. Ich vermute allerdings auch, das der Kunde eh nicht mehr bei euch bestellen wird. Egal was ihr tut! Gru? Joe |
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Zitat:
Ne, also wir machen i.d.R. keine Lieferzusagen nach dem Motto: "...garantiert am Samstag da..."; geht nur, wenn ein Kunde dirket per Express bestellt, dann ist das ja durch die "Sonderzahlung" auch extra gew?nscht. Ja, rechtlich kann man nicht zur?cktreten; aber wenn man dann es auf das Umtausch/R?ckgaberecht mit ausweitet, dann ist das was "vergleichbares". Zitat:
Ich mein, wir wollen ja auch keinen Kunden verlieren/oder auf die F??e treten. Zufriedenheit ist (mit Sicherheit nicht nur bei uns) Hauptgrund. Zitat:
Ich seh es wie Saccara, aber bin trotzdem f?r eine Unterhaltung. Vielleicht ist es auch abh?ngig von den verkauften Produkten... Vielleicht hat der ein oder andere eine interessante M?glichkeit gefunden, die vielleicht andere noch nicht kennen? @joe ...bei dir fehlt ne Steuernumer im Impressum |
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Naja, man kann es drehen und wenden wie man will, als H?ndler hast du fast immer die schlechteren Karten wenn du deine Produkte an Privatleute verkaufst.
Denn was willste machen, dich bei denen beschweren von wegen die d?rfen den Vertrag nicht k?ndigen? Bringt doch alles nix, dann lassen die sich halt die Ware noch einmal kommen und dann machen sie nach 2 Tagen von Ihrem Widerufsrecht gebrauch. Aber wir f?hren in unserer Datenbank noch Infos auf wie "Bl?der Kunde, hat Ware nicht angenommen" oder "reklamierte schon 3mal"...die Kollegen die dann die Bestellungen bearbeiten sehen dann sofort ob der schon einmal was bei uns bestellt und. Kommt dann auch schon einmal vor das wir dem Kunden mitteilen das wir ihn nicht mehr beliefern und er sich bitte einen anderen H?ndler suchen soll. Hatten z.b. mal einen Kunden der in der Klappse sa? und von dort drinnen aus bestellt hat, da machste auch nichts gegen. Wie gesagt, unterbinden kann man es nicht, mu? man halt in seine Preise mit einkalkulieren. |
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Also weil uns das so auf den geist gegangen ist das so viel zur?ckgekommen ist gehen bei uns die Sachen an Privatleute nur noch gegen Vorkasse raus! Klapt eigenltich wunderbar! Kla gib es ein paar wenige die das net m?gen aber die d?rfen dann gern woanders Einkaufen!!
Greetz Corsaa |
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Hi
Rechtlich kannst Du dagegen nix machen, da der Kunde laut Fernabsatzgesetz 14 Tage Umtauschrecht hat. Es sei denn, es handelt sich um "auf den Kunden speziell zugeschnittene Waren", zu deutsch: Sonderanfertigungen. Hier herrscht dann eine Abnahmeverpflichtung seitens des Kunden. Der Hinweis das es sich um eine Sonderanfertigung handelt mu? deutlich aus der Artikelbeschreibung hervorgehen. Also alle Artikel zu Sonderbestellungen machen und der Kunde mu? im Streitfalle den Nachweis erbringen, da? es sich nicht um eine Sonderanfertigung handelt. Das wird schwierig. Besser w?re die Vorkasse-Variante, hat mir zwar 50% (Bestell-)Umsatzeinbruch gebracht, aber statt 70% R?ckl?uferrate mit hohen Nachnahmeversandkosten komme ich jetzt auf 1% mit geringen Versandkosten. MfG JayJayS |
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