#1 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 11:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2006
Beiträge: 111
Standard Verpackungsverordnung einbauen

Hallo,
ich bin grade dabei die Hinweise zur Verpackungsverordnung in die checkout_comfirmation einzubauen, ich denke dort sind sie gut aufgehoben.

Hat jemand nähere Infos zur aktuellen Fassung und zur Rechtsprechung wo/wie der Kunde darüber informiert werden muss?
Ggf. muss das ja auch in die Bestätigung per email mit rein !

Gleichzeitig möchte ich die checkout_confirmation dann noch mit einem Link zum Widerrufsrecht ergänzen.

Vielleicht können wir hier zusammen mit ein paar Leuten gute und "abmahnsichere" Lösungen erarbeiten, ich würde mich freuen !


bis bald
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 21:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2005
Beiträge: 130
Standard

Hi,

soweit ich weiß ist ab 01.01.2009 dieser Hinweis nicht mehr notwendig da ab diesem Datum sowieso nur noch lizenziertes Verpackungsmaterial verwendet werden darf.

Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 23:27
Benutzerbild von back@me
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2004
Beiträge: 317
Standard

Hi zusammen,

folgender Link beschreibt ganz gut den aktuellen Stand der Dinge in punkto Verpackungswahnsinnnnn:

http://www.shopbetreiber-blog.de/200...packungsrecht/


Viele Grüße

back
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 23:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2008
Beiträge: 176
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Die ist grade frisch von meinem Rechtsanwalt:

Zitat:
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet,
Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der
flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System
Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für
deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit
uns in Verbindung:

ADRESSE

Wir nennen Ihnen eine kommunale Sammelstelle oder ein
Entsorgungsunternehmen in Ihrer Nähe, das die Verpackungen kostenfrei
entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die
Verpackung an uns zu schicken.
Baue ich auch gerade in meiner Abmahnung ein. Habe hier auch jemanden gesucht der mir hilft, gestern habe ich einem gegeben den man bezahlen muss :-(
Leider zu spät, aber wenn er es nicht schafft ....

Lt. RA muss es nur ein Link sein im Gegensatz zum Widerrufsbelehrung, die müßte ganz lesbar sein, auch ohne scrollbox und ohne Link.

So long
Harald
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Stichworte
einbauen, verpackungsverordnung

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