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Wenn du deine AGB, nach dem Kunde bestellt hat, nicht noch zusätzlich in Schriftform zugestellt hast, gelten im allgemeinen dann die Regeln des BGB
![]() D.h. du solltest diese weiterhin zwingend hinzulegen, alternativ würde heissen "in Schriftform" in der Bestellannahmemail von dir an den Kunden, wobei das ab und an mal von Gerichten nicht als genügend bewertet wurde. Druck den Kram einfach auf die Rückseite der Rechnung und gut ![]() Anmerkung: für Kleinunternehmer gelten die selben Regeln im Geschäftsverkehr wie für alle anderen Händler auch, lediglich das UStG macht hier eine kleine Ausnahme. |
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| Stichworte |
| agb, beilegen, papierform, verkauften, ware |
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