#1 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 10:41
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Standard Rechtliches zur Modulprogrammierung

Hallo,

ich habe von einer Firma eine spezielle Lösung für XT-Commerce programmieren lassen, dabei hat die Firma eines ihrer bestehenden Module genommen und der Rest wurde auf meine Wünsche und Anregungen programmiert.

Jetzt habe ich gesehen, dass die Firma meine Lösung in ihrem Shop verkauft!!

Ist es rechtlich in Ordnung, wenn die Firma mein "Gedankengut" ohne meine Zustimmung verkauft?
Bzw. meine Einzellösung nun an die breite Masse verkauft?

Wie kann ich dem entgegenwirken?

Vielen Dank.
mfg moci
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 11:03
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Solche Sachen sollte man in Vorfeld klären. Als Vertragsgegenstand "keine Weitergabe an Dritte".

Im Nachhinein ist schwierig. Die Firma kann, da ist nicht unüblich, bei der Preisgestaltung darauf kalkulieren (spekulieren) die Entwicklungskosten auf mehreren Wegen zu erhalten. Heißt 1. Auftragsrechnung + 2. Modulverkauf = Entwicklungskosten. Mit einer Klausel o.g. Art hätte u.U. das Preisangebot anders (höher) ausgesehen. Bei aufwändigen Arbeiten können durchaus Entwicklungskosten zustande kommen die kein Shopbetreiber zu zahlen bereit ist und auf diesem Wege reduziert man die Kosten für den Auftraggeber.

Wie gesagt. Das kann (!) der Fall sein, muß aber nicht. Ob es bei dir so ist weiß ich nicht. Ob diese Geschäftspraxis juristisch anfechtbar ist, weiß ich nicht.

Ich persönlich finde diese Geschäftspraxis auch nicht ganz sauber. Wenn ich einem Kunden eine aufwändige Arbeit verkaufe zahlt er den vollen Entwicklungspreis oder ich sage ihm unter welcher Bedingung ich ihm den Preis reduziere (Recht es als Modul zu verkaufen).

mfg

Geändert von hubbabubba (09.12.2008 um 11:08 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 11:43
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Hallo hubbabubba,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider wurde bei der Rechnungslegung nicht an diese Klausel gedacht, da ich es für selbstverständlich hielt. Aber in den AGBs der Firma steht auch nichts vom Weiterverkauf.
Ich weiß jetzt auch nicht was ich machen soll, da die Firma auf keine meiner Emails anwortet oder Telefonanrufe entgegen nimmt.
Eigentlich hätte ich vorgehabt diese Firma für die Weiterentwicklung der anstehenden Erweiterungen zu beauftragen, aber das ist in diesem Fall geplatzt.

Kennst du evt. gute Programierer, die sich mit XT-Commerce auskennen?

Danke.
mfg moci
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 12:11
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Zitat:
Zitat von moci Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe von einer Firma eine spezielle Lösung für XT-Commerce programmieren lassen, dabei hat die Firma eines ihrer bestehenden Module genommen und der Rest wurde auf meine Wünsche und Anregungen programmiert.

Jetzt habe ich gesehen, dass die Firma meine Lösung in ihrem Shop verkauft!!

Ist es rechtlich in Ordnung, wenn die Firma mein "Gedankengut" ohne meine Zustimmung verkauft?
Bzw. meine Einzellösung nun an die breite Masse verkauft?

Wie kann ich dem entgegenwirken?

Vielen Dank.
mfg moci
Hi,

ist die Frage wirklich ernst gemeint?

Die Basis ist das bestehende Modul dieser Firma.
Die Programmierung der Anpassung wurde von der Firma durchgeführt.
Also hat diese Firma auch das alleinige Urheberrecht.

Wenn Du eine Exklusivlösung für Dich willst, schreib das vorher in die Angebotsanfrage und dann in den Dienstleistungsvertrag.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 12:19
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Hallo tglaser,

die Programmierung beruht aber auf meinem Konzept, das heißt eigentlich, dass ich der geistige Eigentümer des Moduls bin.

Oder verstehe ich in der ganzes Sache etwas falsch?

mfg moci
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  #6 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 13:01
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Zitat:
Zitat von moci Beitrag anzeigen
Hallo tglaser,

die Programmierung beruht aber auf meinem Konzept, das heißt eigentlich, dass ich der geistige Eigentümer des Moduls bin.

Oder verstehe ich in der ganzes Sache etwas falsch?

mfg moci
Also wenn die Änderung an dem Modul in deinem Auftrag geschehen ist, dann ist das durchaus eine Streitfrage ob die Agentur dies dann ohne Genehmigung des Auftraggebers in der gleichen form weiterverwenden darf.

Hierzu bitte aber an einen Anwalt wenden, dies ist keine Rechtsberatung.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 14:22
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Zitat:
Zitat von moci Beitrag anzeigen
Hallo tglaser,

die Programmierung beruht aber auf meinem Konzept, das heißt eigentlich, dass ich der geistige Eigentümer des Moduls bin.

Oder verstehe ich in der ganzes Sache etwas falsch?

mfg moci
Hi,

da das Werk auf einem bestehenden Modul aufbaut und von der Firma umprogrammiert wurde hat sie auch noch Rechte daran.
Wenn Du auch Rechte geltend machen möchtest, muss Dein Konzept schon eine gewisse "Schöpfungshöhe" erreichen.
Wenn Du vertraglich nichts vereinbart hast, wird es wohl schwierig.
Aber wie Mario schon schrieb, eine wirklich verlässliche Antwort kann Dir nur eine (Fach-)Anwalt geben.
Eine Rechtsberatung ist per Forum nicht möglich und ein Anwalt muss auch erst alle Fakten prüfen.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 18:01
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Hallo zusammen,

bei den geposteten Beiträgen zur Modulentwicklung für Programme die unter GPL stehen hätte ich mal eine Frage:

Wenn ein Modul für ein Programm programmiert wird welches unter GPL steht und dieses Modul ohne die Integration in den Quellcode des Programms welches unter GPL steht nicht eigenständig lauffähig ist, wird dieses Modul doch zwangsläufig auch Bestandteil und somit unter GPL gestellt.

Dies müsste eigentlich bedeuten dass Hersteller sowie Käufer dieses Moduls dieses weitergeben dürfen, ggf. nicht als Modul isoliert aber sicher doch im Programm (GPL) integriert.

Hier würde mich mal eure Meinung interessieren.

Gruß
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  #9 (permalink)  
Alt 02.01.2009, 12:10
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Rechtliche Frage hin oder her, bei GPL Entwicklungen ist es grundsätzlich eine Frage, was man für einen Dienstleistungsvertrag aushandelt. Einen Anspruch auf "Eigentum" gibt es sowieso nicht und das Urheberrecht ist über die Lizenzbedingungen geregelt. Aus einem Dienstleistungsvertrag bei solchen Entwicklungen besteht nicht automatisch der Anspruch, dass einem gehört, wofür man bezahlt, weil, und das vergessen leider immer viele, bezahlt wird für die Arbeitsleistung und nicht für den Code, den man sowieso nicht kaufen kann. Wenn also ein Auftraggeber darauf besteht, dass "seine" Entwicklung nicht weiter verwendet werden soll, dann muss man das vertraglich regeln. Allerdings wäre jeder Dienstleister schön dumm, wenn er sich diese Exklusivität nicht anders bezahlen lassen würde. Andererseits dürfte es sowohl für den Auftraggeber als auch für den Dienstleister schwer werden nachzuweisen bzw. zu widerlegen, dass und wenn ob der verwendete Code anderweitig in anderen Entwicklungen verwendet wurde oder nicht.


(Meine Menung - keine Rechtsberatung)
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  #10 (permalink)  
Alt 02.01.2009, 12:53
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Das hat nichts mit GPL zu tun. Die Frage der Autorisierung Weitergabe seitens des Dienstleisters ist Zivilrecht, Vertragsrecht. Was dürfen Vertragspartner und was nicht? Es geht nicht um Nutzer.

So wie ich das Problem verstand geht nicht um ein paar abstrakte Codezeilen sondern um eine Idee plus deren Umsetzung als geschlossene Sache. Wenn ich die Arbeit voll bezahle warum hab ich kein Recht zu entscheiden in wessen Hände die Früchte dieser Arbeit wandern? Ich hab ne gute Idee, lass sie mir programmieren und hinterher seh ich, daß die ganze Konkurrenz mit davon profitiert für geringes Geld. Ich zahle teure Facharbeiterstundensätze und alle Wettbewerber kriegen's für lau auf meine Kosten?! Das soll mir mal einer erklären.

mfg
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modulprogrammierung, rechtliches

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