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Hallo,
wir haben uns in den letzten Tagen massiv mit der neuen Verpackungsverordnung, die zum 1.1.09 eingeführt wird, befasst. So muss man laut dem neuen Gesetz die Umverpackung und die Auspolsterung wiegen und Buch darüber führen wieviel man an Verpackung an den Endverbraucher verschickt hat (nach kg). Leider haben wir bis jetzt keinen Hersteller bzw. Vertreiber für Umverpackungen gefunden, der seine Verpackungen vorab bei einem der 8 Entsorgern lizensieren (kein Resy) lässt, was uns beim Verschicken der Ware eine Menge Arbeit einsparen würde. Wie sieht es bei Euch aus, werden Ihr ab dem 1.1 die Versandkosten erhöhen müssen und habt Ihr eventuell einen Hersteller, der seine Verpackungen vorlizensieren lässt? Danke im Voraus. Gruß Mario |
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Hallo Mario,
Zitat:
IMHO reicht es, wenn Du belastbar nachweisen kannst, wieviel Du insgesamt an Verpackung verschickst... Ben |
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unser verpackungsshop www.xtcommerce-verpackung.de wird in kürze auch um bereits lizensierte verpackungen erweitert.
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Zitat:
Zitat:
Schau doch mal in den Gesetzestext. Da wirst Du erkennen können, dass Du nur die Menge nachweise musst. Wie Du das belastbar tust, bleibt Dir überlassen. Aber für jedes Paket die verpackung einzeln zu wiegen, scheint mir nicht ganz der richtige Ansatz... Ben |
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Hallo Mario,
Zitat:
Auch halte ich das Impressum von dem Shop für falsch bzw. Abmahngefährdet. Soweit mir bekannt ist, muss immer der Name einer ladungsfähigen Person angegeben werden. Diese fehlt aber. Ich kann mich aber auch irren. Viele Grüße Ivan99
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Hi zusammen,
auch für mich ist dieses Thema sehr interessant, da ich zwar grundsätzlich Verpackung benutzen muss um meine Kunden beliefern zu können, doch sich die Mengen in Grenzen halten und ich verunsichert bin, was für zusätzliche Kosten ab dem 01.01.09 auf mich zu kommen. Dazu habe ich folgendes gefunden: http://www.packen24.de/vo.php?osCsid...0pr1gucj4a2qn6 (§ 6 (1) der Verpackungsverordnung):„Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Absatz 3 zu beteiligen.“ Und in § 10 (1): „Wer Verkaufsverpackungen nach § 6 in Verkehr bringt, ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Mai eines Kalenderjahres für sämtliche von ihm mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen … eine Vollständigkeitserklärung … abzugeben und nach Absatz 5 zu hinterlegen.“ Bitte um Eure Meinungen, wie man sich nun als "kleiner" Shop verhalten sollte. Danke und Grüße |
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naja wir haben uns dazu entschlossen bei einem "kleineren" Anbieter unsere Pakete lizensieren zu lassen. Sind im Endeffekt gut 2-3 Cent bei uns pro Paket die wir an mehr Kosten haben. So teuer ist das alles zum Glück nicht.
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| lizensierte, verpackung, verpackungsverordnung |
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