#1 (permalink)  
Alt 01.10.2004, 11:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2004
Beiträge: 244
Daumen runter

ich bin darauf gestossen, dass angeblich nach den ?? des Fernabsatzgesetzes ein gewerblicher Versender das Versandrisiko nicht auf den K?nden ?berw?lzen kann. :grml:

Siehe z.B. folgenden Link (->unter Punkt 6):
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/2...11129/b_2.phtml

Der Beitrag ist zwar schon etwas ?lter, aber umso mehr w?rde mich interessieren, ob einige User dieses Forums aktuelle Erfahrungen oder Meinungen dazu haben.

W?re sicher hilfreich, wenn zu diesem Thema hier etwas zusammenkommt.

Gru?

Hanjo :rock:
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2004, 12:31
 
Registriert seit: 09.06.2004
Beiträge: 28
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Hallo Hanjo!

Korrekt. Der Gefahr?bergang darf nicht zu Lasten des K?ufers geregelt werden und stellt, neben vielen anderen AGB-Klassikern, eine h?ufige Abmahnfalle in den meisten Shops dar.

Wir haben mehrere Shops f?r Kunden bei TrustedShops zertifiziert - daher kannst Du dieser Info vertrauen, obwohl sie keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG darstellt. ;-)

Gruss

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2004, 13:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2004
Beiträge: 244
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@webunit
Danke f?r den Beitrag

@all
hat diesbez?glich noch jemand (Abmahn-)Erfahrungen?

cU
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  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2004, 14:10
 
Registriert seit: 21.05.2004
Beiträge: 375
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Ist soweit korrekt.

Nu eine Besonderheit, wo es den auf den Kunden ?bertragen wird.

Bei der Abholung aus dem Gesch?ft. Sobald der Kunde das Gesch?ft verl?sst, geht der Gefahrengang auf den Kunden ?ber.

Wird es versendet, dann nicht. Doch sollte der Kunde auch seine Pflicht nicht verletzten. Denn...wenn die Ware bei den Kunden ankommt und ist zerfetzt oder aufgerissen muss er den Lieferanten darauf aufmerksam machen oder gar die Annahme verweigern. Oder wenn er es doch annimmt, den Postboten das zeigen und quittieren lassen. So ist man immer auf der sicheren Seite.

Steht auch in der AGB drin.

Abmahnungen diesbez?glich d?rfte es gar nicht geben.

Gr?sse
Heiko
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  #5 (permalink)  
Alt 01.10.2004, 14:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.05.2004
Beiträge: 28
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Hallo, soweit alles richtig.

Es gibt eine Ausnahme, wenn der Kunde eine andere als seine als Lieferadresse an gibt, in diesem Fall liegt das Risiko auch beim Kunden und nicht mehr beim Versender.
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  #6 (permalink)  
Alt 02.10.2004, 11:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2004
Beiträge: 244
Ausrufezeichen

@all, die es angeht:

Danke f?r die Beitr?ge

an alle anderen: gibt es vielleicht noch "mehr"?
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  #7 (permalink)  
Alt 02.10.2004, 15:43
xt:Commerce Support Kunde
 
Registriert seit: 30.05.2004
Ort: Aachen
Beiträge: 131
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Ist definitiv korrekt und kann ich nur best?tigen !

Der Gefahren?berganng nach alter Regelung gilt nicht mehr.
Also z.B. wenn in den AGB`s drin stand ab Spedition, Werk, etc. konnte man noch durch entsprende Formulieren rechtskr?ftig den Gefahren?bergang festlegen. Da die derzeitige Rechtsprechung im FAG dies aber bei gewerblichen Anbietern definitiv ausschliesst, sind solche Formulierungen in den AGB`s unwirksam und k?nnen Abmahnungen zur Folge haben.
Man braucht nur mal bei den gewerbl. Ebay Anbietern reinzuschauen, die es fast alle drin stehen haben, das Sie unversichert liefern und keine Haftung ?bernehmen wollen. Sowas kann man einfach Ignorieren und im Ernstfall hilft das rein gar nichts.
FAKT: Beim Handelskauf (auch einseitigen) haftet der Lieferer immer bis zur ?bergabe der Ware an den Kunden, und nicht wie meistens angenommen an den Spediteur.
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  #8 (permalink)  
Alt 02.10.2004, 16:46
 
Registriert seit: 15.06.2004
Beiträge: 14
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Hallo,
so Mancher ist schon in die Abmahnfalle getappst (auch ich). Um dem vorzubeugen, ist vielleicht folgender Link hilfreich:
http://www.internetrecht-rostock.de
Wenn man schon reingetappt ist:
http://www.abmahnwelle.de

Ich w?nsche euch davon verschont zu bleiben.
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Stichworte
fernabsatzgesetz, gefahrenbergang

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