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Hallo,
ich lese jetzt des öfteren bei neuen Elektronikgeräten Garantiezeit 1 Jahr. Bei meinem neu erworbenen Fernseher steht z.B. auf dem Garantiezettel, dass der Hersteller innerhalb eines Jahres alle auftretenen Störungen und Mängel kostenlos behebt und das nach Ablauf eines Jahres ab dem Kaufdatum alle Störungen kostenpflichtig behoben werden. Ist das rechtens? Gruß Mario |
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Zitat:
ja warum sollte das nicht rechtens sein? Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Handels Gewährleistung = gesetzlich geregelt Nur Fehler die aufgrund von Produktions- oder Materialfehlern auftreten müssen im Gewährleistungszeitraum kostenlos behoben werden. Und der beträgt 24 Monate, dabei muss der Käufer in den letzten 18 Monaten die Fehlerursache nachweisen. Bei einem Ausfall in den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Produktions- oder Materialfehler vorliegt. Gruß |
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| frage, garantiezeit |
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