Sehr interessanter Link. Danke.
Zum einen schreiben einige Versicherungen, daß solche Schadenfälle
grundsätzlich nicht versicherbar sind aufgrund
Zitat:
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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB.
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Zum anderen äußern sich einige Versicherungen sehr spitzfindig:
Zitat:
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Mit einer Rechtsschutzversicherung wäre ... die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen absicherbar. Aber nicht die Abwehr von Schadenersatz-Ansprüchen.
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Wobei auch andere Ansatzpunkte genannt werden:
Zitat:
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Zur Abwehr von Ansprüchen (Klagen), die eine andere Person an Sie stellt (da sie dieser Person ungewollt einen persönlichen Schaden zugefügt haben) wäre Ihre persönliche Haftpflichtversicherung zuständig.
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Und wieder andere berufen sich auf die Wirtschaftlichkeit:
Zitat:
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Bei den zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich wären die Kostenrisiken nicht abschätzbar, so dass aus wirtschaftlichen Gründen keine Absicherung möglich ist, da eine Beitragskalkulation die normalen Grenzen des Rechtsschutzbeitrages bei Weitem übersteigen würde.
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Gerade dem letzten Argument kann ich nicht ganz folgen. Es gibt Versicherungen (Haftpflicht, KFZ, etc) die zum Teil Schäden in Millionenhöhe abdecken. Bei den Anwaltskosten von Abmahnungen handelt es sich aber meist "nur" um 1000-2000 EUR. Dazu kommen dann noch mal Anwaltskosten für die eigene Rechtsberatung. Von viel höheren Summen habe ich noch nie etwas gehört.
Man könnte da auch von einer Marktlücke reden. Ich wäre vermutlich bereit für einen Monatsbeitrag von 10-20 EUR für eine Abmahnversicherung mit einer "Schadensabdeckung" von z.B. 5000 EUR und einer Selbstbeteiligung von z.B. 100 EUR auszugeben.