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Hallo zusammen,
gibt es wegen dem neuen Telemediengesetz Handlungsbedarf?! Meines Erachtens muss hier am Bestellablauf was geändert werden, oder?! Näheres hier: Künftig Verpflichtung zur Datenschutzbelehrung für Webseiten Gruss m. |
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Hi,
bevor der Kunde bestellen kann erklärt er per Häkchen, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat. Diesen Text habe ich manuell um die Kenntnisnahme des Widerrufsrechtes ergänzt. Denke, es sollte auch kein Problem sein entweder eine zweite Abfrage einzufügen oder den Text auch noch hinsichtlich der Datenschutzerklärung zu ergänzen. Wäre sicherlich fürs erste die schnellere Lösung - wer weiß, wo der Abmahnwolf bereits seine Runden dreht Viele Grüße Strubbel |
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Unter das Create-Account und Create-Guest-Account eine Checkbox drunter, anschließend prüfen, ob diese abgehakt wurde, wenn nein über den $messageStack eine Fehlermeldung ausgeben (und $error auf true setzen), ansonsten $sql_data_array so erweitern, dass auch noch Datum und Uhrzeit in ein neues Feld geschrieben werden.
Für Bestandskunden prüfst du beim Login, ob die Erklärung akzeptiert wurde. Wenn nicht leitest du auf eine neue Seite mit der Erklärung um, läßt abhaken und aktualisierst die Datenbank entsprechend. |
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Da geht mir jetzt mal wieder der Hut hoch - "zu Beginn der Nutzung"...
Was soll denn der Kunde sich noch alles durchlesen, zur Kenntnis nehmen und abhaken, wenn er denn geneigt ist zu bestellen? Nicht nur, dass es Stress für den Betreiber ist, sowas nachträglich in ein bestehendes und vielleicht sogar gut funktionierendes System einzubauen ("protokollierbar" - ach, und es geht um Datenschutz, ne? ), vor lauter Belehrungen kommt dann doch irgendwann keiner mehr zum Kaufen. Es soll auch Kunden geben, die das ganze Gedöns überhaupt nicht interessiert und die sowas routinemässig abnicken. Andere lesen sich's halt durch.Wieder andere gehen eben nachts um zwei zum Einkaufen in die Stadt... Zitat:
Wenigstens ist jetzt erstmal die staatlich legitimierte "Online-Durchsuchung" vom Tisch. Man stelle sich die Anwendung des TMG mal darauf vor: "Das BKA hat vor Beginn des Online-Einbruchs den Nutzer aufzuklären, wie und in welchem umfang Daten über ihn erhoben und ausgespäht werden. Der Nutzer hat dazu protokollierbar Zustimmung zu erteilen"... Ich würd' mich schieflachen, wenn's nicht so bitter wäre... Ach ja, im geschäftsmässigen E-Mail-Verkehr müssen seit Anfang des Jahres weitere Pflichtangaben enthalten sein - auch zu finden bei Achtung Abmahnfalle: Notwendige Angaben in Emails . Auch nicht schlecht wären dann noch Links oder Anhänge zu druckbaren Varianten (PDF) der AGB, des Widerrufsrechts und - ganz neu - der Datenschutzerklärung. Ich kann gar nicht so viel tippen, wie ich kotzen möchte... Na, dann fang' ich doch mal an das Impressum in die mail-Funktion reinzupfriemeln und eine Bestätigung der DSE... Ach, ARGH!!!! PS: Wer sagt mir eigentlich, welche Daten wohin gehen, wenn ich an der Tanke mal wieder ein paar Payback-Punkte kriege??? Und geht das auch anonym oder mit Pseudonym??? Geändert von John Steed (05.02.2007 um 16:10 Uhr) |
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Soo, bin schon kräftig am grübeln...
Im Wortlaut des Gesetzes heisst es: Zitat:
Zitat:
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Hallo,
gemäß Gesetz ist man als Shopbetreiber dazu verpflichtet von seinen Kunden, vor dem Bestellvorgang, die Zustimmung zur Verabeitung der persönlichen Daten einzuholen. Hat jemand eine Idee wie man dies als php und mysql - Dummie realisieren kann. (z.B. ähnlich des Kontrollfeldes AGB vor Absenden der Bestellung) ? |
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