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  #1 (permalink)  
Alt 22.10.2006, 19:24
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Registriert seit: 11.10.2006
Beiträge: 24
Frage Betreff Copyright, nicht das leidige Footer-Thema

Hallo.

Hier klick mich
wird auf das Copyright hingewiesen und auch dessen Nutzung untersagt.

Was genau ist damit gemeint?

Darf ich das Wort/Logo xt:Commerce nicht auf einer WS verwenden?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.10.2006, 11:32
Benutzerbild von mzanier
xt:Commerce GmbH, Geschäftsführung
 
Registriert seit: 18.04.2003
Beiträge: 27.414
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Zitat:
Darf ich das Wort/Logo xt:Commerce nicht auf einer WS verwenden?
Da xt:Commerce eine Marke ist, darf diese nicht ohne Genehmigung unsererseits verwendet werden.

Sobald mit unseren Namen zb für eigene Dienstleistungen usw geworben wird, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich.

mfg,
mzanier
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  #3 (permalink)  
Alt 23.10.2006, 12:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.10.2006
Beiträge: 24
Standard

Also haben alle, welche irgendeinen Service rund um xt:commerce anbieten
diese Genehmigung, kann ich mir nicht vorstellen?

Somit wollen Sie also sagen, dass jede Nutzung des Namens "xt: commerce"
und das xt: commerce Logo erst von Ihnen abgesegnet werden muss???

Geändert von Julian S. (24.10.2006 um 01:05 Uhr)
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  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2007, 11:09
Benutzerbild von Alpina B12
xt:Commerce Support Kunde
 
Registriert seit: 27.08.2005
Ort: Hoch im Norden
Beiträge: 309
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@ mzanier

wo ist die denn eingertagen ?? beim Deutschen Patent und Markenamt auf jeden fall nicht !!!

Letzter Verfahrensstand: Eintragung nicht möglich

und das schon zum 3. mal !!!

wo ist die denn nun eingetragen ???

Geändert von Alpina B12 (14.04.2007 um 11:17 Uhr)
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  #5 (permalink)  
Alt 14.04.2007, 18:44
xt:Commerce Support Kunde
 
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 114
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Nach Markenrecht kann der Markenschutz auf unterschiedliche Arten erlangt werden, u.a. mit Eintragung der Marke aber auch durch andere im MarkenG verankerte Möglichkeiten.

Und was das Logo anbelangt - die Vervielfältigung verbietet sich schon alleine aus Urheberschutzrechten, die Eintragung als Bildmarke ist dafür nicht unbedingt notwendig.
Gleiches gilt für Texte.

Allerdings kann einem Dritten wiederum auch nicht die Nennung der Marke untersagt werden, wenn der Dienstleister eindeutig zu erkennen gibt, dass es sich nicht um sein eigenes Produkt handelt, so darf es diese auch nennen - auch ohne "Eure" Erlaubnis.

Achtung - dies stellt nur meine persönliche Meinung dar und keinesfalls eine Rechtsberatung
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  #6 (permalink)  
Alt 19.04.2007, 06:53
Benutzerbild von mzanier
xt:Commerce GmbH, Geschäftsführung
 
Registriert seit: 18.04.2003
Beiträge: 27.414
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Zitat:
@ mzanier

wo ist die denn eingertagen ?? beim Deutschen Patent und Markenamt auf jeden fall nicht !!!

Letzter Verfahrensstand: Eintragung nicht möglich

und das schon zum 3. mal !!!

wo ist die denn nun eingetragen ???
Da recherchiert wieder wohl jemand ohne wissen.

Achtung! xt:Commerce ist eine Eingetragene Gemeinschafts-Marke und weitere Länder / Staaten, eine gesonderte eintragung beim dpma ist nicht erforderlich, es gibt schließlich die EU.

Siehe: http://oami.europa.eu/

Wortlaut der Marke : xt:Commerce
Nummer der Marke : 004683124



Jegliche unauthorisierte Verwendung unserer Marke, sei es um der Firma xt:Commerce zu schädigen, oder eigenen Nutzen aus unserer Marke zu ziehen, wird von uns konsequent verfolgt.

mfg,
Mario Zanier
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Geändert von mzanier (19.04.2007 um 07:01 Uhr)
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  #7 (permalink)  
Alt 19.04.2007, 07:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.02.2006
Beiträge: 4.010
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Dazu vielleicht mal eine allgemeine Frage, die auch andere Dienstleister interessieren dürfte. Wenn jemand Leistungen in Zusammenhang mit XT:Commerce erbringt und dafür Geld verlangt, bzw. den Namen XT:Commerce verwendet, brauchts dafür ne extra Erlaubnis? Wenn ja, dann beantrage ich diese schon mal. Wenn's dazu einen formelleren Akt braucht, dann bitte auch mal sagen.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.04.2007, 08:43
xt:Commerce Support Kunde
 
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Beiträge: 480
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Hallo, ich schließe mich der BItte an. Wenn es ein Antrags-Form mit allen nötigen Angaben gibt - bitte Link posten - Danke!
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  #9 (permalink)  
Alt 19.04.2007, 09:19
Benutzerbild von Alpina B12
xt:Commerce Support Kunde
 
Registriert seit: 27.08.2005
Ort: Hoch im Norden
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na... dank unserer EU ist alles möglich geworden...

also wie supervisior schon fragte.... wenn ich jetzt module oder so verkeufen möchte dann darf ich doch den namen XT:commerce in zusammenhang mit den modulen verwenden... oder ?
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  #10 (permalink)  
Alt 19.04.2007, 09:59
Benutzerbild von mzanier
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Registriert seit: 18.04.2003
Beiträge: 27.414
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es wird dazu in kürze eine genaue trademark policy geben, welche diese fragen oder etwaige enstehende kosten für anbieter etc beschreibt

aufgrund diverser vorkommnisse in letzter zeit, vorallem da immer mehr seriöse dienstleister an uns herantreten und sich über schwarze schafe unter den dienstleistern beschweren wird es hier eine ziemlich straffe regelung geben die solche vorfälle in zukunft unterbindet.

Dies dient zum Schutz von seriösen Dienstleistern und somit auch um kunden vor schwarzen schafen in der branche, wie es leider sehr viele gibt zu schützen.
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