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Alt 17.05.2006, 15:36
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Nachdem ich aus diesem Forum doch schon einige Tip ziehen konnte, welche mir halfen, auch ein kleiner Beitrag von mir:

Diese eMail hat mich heute erreicht: (P.s.: Dies ist keine Rechtsberatung.....)


RECHNUNGSBERICHTIGUNG (Umsatzsteuer-Satz) f?r ehemals gekaufte TREND-Computermagazine mit beigef?gter Heft-CD

Ich hoffe, es hilft ein wenig.....

P.s.: Danke f?r die hilfreichen Tips hier im Forum. Ich bin noch am Shop vorbereiten, aber wer schon Lust hat reinzuschauen und Kritik oder sonstiges f?r einen Newbie abzugeben: http://XXX.ralphmattner.online.de/shop/xtcommerce


Sehr geehrter Herr Mattner,

als *-Kunde haben Sie in den vergangenen Jahren unter anderem bei uns COMPUTER-ZEITSCHRIFTEN des Trend-Verlags mit beigef?gter HEFT-CD gekauft.

Diese Magazine unterlagen damals der Umsatzsteuer mit dem g?ltigen Regelsteuersatz von 16% (bzw. zuvor 15%). Lange Zeit war die Rechtslage unklar, ob f?r diese Zeitschriften mit CD-ROM nicht ebenfalls ein erm??igter Steuersatz von 7% - wie z.B. f?r Zeitungen und B?cher - anzuwenden sei. Die Finanzverwaltung bestand jedoch auf der Anwendung des Regelsteuersatzes.

Aufgrund einer beim TREND-Verlag durchgef?hrten steuerlichen Betriebspr?fung steht jetzt jedoch eindeutig fest: F?r diese Zeitschriften mit CD gilt ebenso der erm??igte Steuersatz von 7%. Daher SIND WIR VERPFLICHTET, gegen?ber ALLEN unseren Kunden die Rechnungen entsprechend zu BERICHTIGEN.

Die Rechnungsberichtigung erhalten Sie als DATEI-ANHANG (Signierte PDF-Datei).


Wichtig f?r Sie ist eines:
============================
Der BRUTTOPREIS der Zeitschriften und der Gesamt-Rechnungsbetrag ?NDERN SICH HIERDURCH NICHT! Das bedeutet f?r Sie:

A) Wenn Sie PRIVATKUNDE (Endkunde) sind: ========================================
Sie m?ssen NICHTS UNTERNEHMEN, au?er dieses Schreiben zur Kenntnis zu nehmen. Die Steuerkorrektur HAT F?R SIE KEINE AUSWIRKUNGEN.

B) Wenn Sie GEWERBLICHER KUNDE / eine FIRMA sind: =================================================
NUR wenn Sie als GEWERBLICHER KUNDE / FIRMA einen VORSTEUERABZUG f?r diese Zeitschriften mit Heft-CD bei Ihrer Umsatzsteuerzahlung geltend gemacht haben, ist diese Rechnungsberichtigung f?r Sie STEUERLICH VON BEDEUTUNG. In diesem Fall haben Sie ggfs. einen zu hohen Vorsteuerabzug (16% bzw. 15% anstelle der nun berichtigten 7%) geltend gemacht.

Bitte setzen Sie sich IM FALL B (bei Vorsteuerabzug) mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.

Wir bedauern sehr, dass wir A L L E Kunden in dieser Angelegenheit anschreiben m?ssen, auch wenn die meisten unserer Kunden ALS
PRIVAT- / ENDKUNDEN von dieser Rechnungsberichtigung GAR NICHT BETROFFEN SIND. Leider sind wir hierzu durch steuerliche Regelungen verpflichtet.
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cds, heften, mehrwertsteuer

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