#1 (permalink)  
Alt 31.05.2004, 16:57
 
Registriert seit: 11.04.2004
Beiträge: 37
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Moin Gemeinde

habe in einem Shop diese Hinweise gesehen.

-----------------------------------------------------
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer m?glicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-InhaberInnen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverz?glich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgel?ste Kosten werden wir vollumf?nglich zur?ckweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.


Vielen Dank f?r Ihr Verst?ndnis
-------------------------------------------------------------------

Bringt denn das rechtlich etwas ? Sollte man ?hnliches einf?gen um abmahnw?tige Rechtsverdreher zu bremsen.

gru? anvo
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2004, 17:22
Benutzerbild von mzanier
xt:Commerce GmbH, Geschäftsführung
 
Registriert seit: 18.04.2003
Beiträge: 27.414
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Zitat:

Bringt denn das rechtlich etwas ?
mit dieser frage bist du bei einem anwalt glaub ich besser ausfgehoben =)
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2004, 17:25
Benutzerbild von polkhigh33
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Registriert seit: 26.10.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 6.862
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naja, schden kanns auf jeden fall nicht.
ich hab mir diesen text gegeben:
Zitat:
Falls Sie vermuten, dass von der Webseite www.xxx.de aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie dies bitte umgehend per eMail an info@xxx.de mit, damit z?gig Abhilfe geschaffen werden kann.

Wir sind ebenso bestrebt, alle gesetzlichen Anforderungen, Vorschriften und Informationspflichten vollst?ndig zu erf?llen. Falls Sie vermuten, dass dies nicht der Fall ist, teilen Sie dies bitte umgehend per eMail an info@xxx.de mit, damit z?gig Abhilfe geschaffen werden kann.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die zeitaufwendigere Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur f?r den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung nicht dessen wirklichen oder mutma?lichen Willen entspricht.
gruss
thomas
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dieser beitrag ist ohne gewähr und stellt nur meine meinung und keinesfalls eine rechtsberatung dar. im zweifelsfalle ist er ironisch gemeint.
.:netzdesign33.de:. | .:blog33.de:.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2004, 17:39
Benutzerbild von mzanier
xt:Commerce GmbH, Geschäftsführung
 
Registriert seit: 18.04.2003
Beiträge: 27.414
Rotes Gesicht

aber vor abmahnungen sch?tzt das eher weniger aus erfahrung, denn dann kommen um 11:55 die faxe welche bis 12:00 zu retournieren sind :|
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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2004, 18:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2003
Beiträge: 10.580
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Also da du den Text bei mir gefunden hast sag ich auchmal was dazu
Rechtlich hilft es nicht, zumindest kannst du dich nicht darauf berufen.
Dazu w?ren ein paar weitere Vorkehrungen notwendig die du deinen Kunden aber nicht antun kannst.
Aber zur Abschreckung irgendwelcher Deppen reicht es.

mfg Matthias
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  #6 (permalink)  
Alt 31.05.2004, 18:18
 
Registriert seit: 11.04.2004
Beiträge: 37
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Hallo Matthias

Kennst dein Shoipo gut. Hatte bis dahin so etwas noch nicht gesehen. Aber wie du sagst zum Deppen abschrecken ist es gut. Hatte auch schon mit selbigen zu tun. Viele dieser scheinen auch nicht lesen zu k?nnen. Habe im Shop und Impressum stehen "Shop im Testbetrieb". Mu?te den Leuten jedesmal erkl?ren, das wer lesen kann, deutlich im Vorteil ist. Dann war die sache erledigt.

gru? anvo
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  #7 (permalink)  
Alt 01.06.2004, 13:54
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Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 2.024
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Zitat:
Aber zur Abschreckung irgendwelcher Deppen reicht es.
Irgendwelche Deppen mahnen aber auch nicht ab, oder?!? Oder mahnen nur deppen ab, oder wie war das noch gleich.
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  #8 (permalink)  
Alt 01.06.2004, 19:45
manfred
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Deppen sind das keine, die kennen alle Schliche, auch wie die an Dein Geld kommen. Wenn Du nicht schnell genug bezahlst, steht der Gerichtsfollzieher vor der T?r, 1 Tag nach Ablauf der Frist, trotz Widerspruch. Die haben n?mlich schon vorgefertigte Vollstreckbare Titel bereit.
Ich spreche da aus Erfahrung.
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  #9 (permalink)  
Alt 01.06.2004, 20:49
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Beiträge: 10.580
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So leicht ist das auch nicht.
Wenn du in den Wiederspruch gehst muss er erstmal ne Einstweilige Verf?gung erwirken, und dazu kannst du dich wieder ?u?ern usw letztendlich entscheidet das Gericht und nicht irgend ein dahergelaufener Anwalt.

mfg Matthias
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  #10 (permalink)  
Alt 01.06.2004, 22:32
manfred
Gast
 
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Wir mussten erst zahlen und dann hat das Landgericht entschieden und zwar zu unseren ungunsten. Also ausser Spesen nichts gewesen. Gericht und Anwalt nochmal bezahlt.
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