#1 (permalink)  
Alt 20.05.2004, 21:08
 
Registriert seit: 11.05.2004
Beiträge: 6
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aufgrund eines wohl neuen urteils sind z.bsp. solche dieses produkt an einen freund empfehlen untersagt. nun droht wahrscheinlich eine klagewelle einiger eifriger abmahnanw?lte.
hier der link
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  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2004, 21:20
Benutzerbild von MBrode  
Registriert seit: 24.02.2004
Beiträge: 106
Daumen hoch

Ich sage dazu nur :abgelehnt:

Jetzt spinnen doch bald alle in dem verf***** Staat. Das kann doch nich angehen wenn man seinem besten Freund etwas gutes tun will, das man erst zu seinem Webmailer muss oder das MailProgramm starten muss. Voll bes*****.

Das hilft der Wirtschft bestimmt nicht auf die Spr?nge

Ich bin da voll :dagegen:

Lasst uns unterschriften sammel oder ?hnliches....
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  #3 (permalink)  
Alt 23.05.2004, 01:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2004
Beiträge: 122
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H?rt sich gar nicht gut an. Mal wieder ein Dienst am Kunden den man nicht nutzen darf.

Unsere Richter sind nur noch bekloppt.

Kindersch?nder werden wegen schlechter Kindheit freigesprochen und Leute die die Wirtschaft f?rdern in den Knast gesteckt oder zu unsummen verurteilt.

Da bleibt dann nur den Dienst abzuschalten um einer Abmahnung zu entgehen.

Na super....und warum das ganze....weil einige wenige im Netz dieen Dienst mi?brauchen.

Gru? Scubi
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  #4 (permalink)  
Alt 23.05.2004, 08:06
jones63
Gast
 
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Das derzeit wichtigste:

Zitat:
Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskr?ftig.
Sollte man aber im Auge behalten.
Bei amazon l?uft's noch.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.05.2004, 09:44
Benutzerbild von Elanor  
Registriert seit: 04.01.2004
Beiträge: 149
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hallo,

Amazon kann sich das aber auch leisten st:

Viele Gr?sse

Andi
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  #6 (permalink)  
Alt 29.11.2004, 11:14
Benutzerbild von edwardr  
Registriert seit: 18.11.2004
Beiträge: 33
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w?rde ich nicht sagen, soweit ich mich erinnere,...

die geldstrafe kann auch vom Umsatz und Reichweite abh?ngen. amazon hat einen sehr hohen Bekanntheitsgrad, das k?nnte teuer werden.
Weiters zahlst du die strafe und machst trotzdem weiter, wird es immer mehr teurer...

ich wette die beim Amazon tun das genau mitverfolgen.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.11.2004, 12:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.04.2004
Beiträge: 211
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Derzeit kann man auch weder ein Gutscheinmodul noch Rabatte f?r Kunden nutzen wenn man B?cher im Shop hat und diese nicht seperat verkauft. Amazon hatte wegen den Guscheinen ?rger und haben vor Gericht nicht mal die Revision durchbekommen.

Ist in dieser Richtung eine L?sung in Sicht?
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  #8 (permalink)  
Alt 26.11.2005, 21:16
sff sff ist offline
xt:Commerce Support Kunde
 
Registriert seit: 16.07.2004
Beiträge: 775
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Kann es sein, dass viele die Abmahnungen und Gerichtsurteile bzgl. der tell-a-friend-Funktion missverstanden haben?

Dieser Artikel auf heise.de l?sst es vermuten.

So wie ich es verstehe, ist eine Empfehlung durchaus zul?ssig, solange man in der eMail keine weitere Werbung platziert, von der der Absender nichts weiss.
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  #9 (permalink)  
Alt 26.11.2005, 21:17
Benutzerbild von mzanier
xt:Commerce GmbH, Geschäftsführung
 
Registriert seit: 18.04.2003
Beiträge: 27.414
Standard

aufpassen, das ist KEIN BGH urteil! die rechtslage ist weiterhin unklar.
__________________
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xt:Commerce stellt ein
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  #10 (permalink)  
Alt 28.11.2005, 13:19
lochball_neu
Gast
 
Beiträge: n/a
Beitrag

dass wer lesen kann im vorteil ist zeigt sich an dieser etwas verqueren diskussion hier. bitte einfach und ganz in ruhe den heise-artikel gr?ndlich lesen und wirken lassen... und dann einfach auf eingeschleuste werbung in der empfehlungs-mail verzichten...
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empfehlungsmails, untersagt, urteil

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