|
|||
|
H?rt sich gar nicht gut an. Mal wieder ein Dienst am Kunden den man nicht nutzen darf.
Unsere Richter sind nur noch bekloppt. Kindersch?nder werden wegen schlechter Kindheit freigesprochen und Leute die die Wirtschaft f?rdern in den Knast gesteckt oder zu unsummen verurteilt. Da bleibt dann nur den Dienst abzuschalten um einer Abmahnung zu entgehen. Na super....und warum das ganze....weil einige wenige im Netz dieen Dienst mi?brauchen. Gru? Scubi |
|
||||
|
w?rde ich nicht sagen, soweit ich mich erinnere,...
die geldstrafe kann auch vom Umsatz und Reichweite abh?ngen. amazon hat einen sehr hohen Bekanntheitsgrad, das k?nnte teuer werden. Weiters zahlst du die strafe und machst trotzdem weiter, wird es immer mehr teurer... ich wette die beim Amazon tun das genau mitverfolgen. |
|
|||
|
Derzeit kann man auch weder ein Gutscheinmodul noch Rabatte f?r Kunden nutzen wenn man B?cher im Shop hat und diese nicht seperat verkauft. Amazon hatte wegen den Guscheinen ?rger und haben vor Gericht nicht mal die Revision durchbekommen.
Ist in dieser Richtung eine L?sung in Sicht? |
|
|||
|
Kann es sein, dass viele die Abmahnungen und Gerichtsurteile bzgl. der tell-a-friend-Funktion missverstanden haben?
Dieser Artikel auf heise.de l?sst es vermuten. So wie ich es verstehe, ist eine Empfehlung durchaus zul?ssig, solange man in der eMail keine weitere Werbung platziert, von der der Absender nichts weiss. |
|
||||
|
aufpassen, das ist KEIN BGH urteil! die rechtslage ist weiterhin unklar.
__________________
xt:Commerce Helpdesk xt:Commerce Blog xt:Commerce Warenwirtschaft ### ![]() Offene Stellen bei xt:Commerce! xt:Commerce stellt ein ### |
|
|||
|
dass wer lesen kann im vorteil ist zeigt sich an dieser etwas verqueren diskussion hier. bitte einfach und ganz in ruhe den heise-artikel gr?ndlich lesen und wirken lassen... und dann einfach auf eingeschleuste werbung in der empfehlungs-mail verzichten...
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| empfehlungsmails, untersagt, urteil |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|