#1 (permalink)  
Alt 18.11.2005, 14:21
 
Registriert seit: 08.11.2005
Beiträge: 11
Böse

Hallo

Ich stehe jetzt vor einem Problem ich habe ein Paket per Nachnahme versendet der Kunde hat es nicht angenommen und nun sitze ich auf der Ware, nun Frage ich mich ob ich lieber ein Inkassob?ro oder einen Rechtsanwalt damit beauftrage!
Was macht ihr in so einem Fall?
K?nnt ihr mir was Empfehlen?


LG
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2005, 14:24
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Beiträge: 1.956
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Was ist es denn f?r eine Ware?

Der Kunde hat doch normalerwiese sowieso 14 Tage R?ckgaberecht?!

P.s.: Ich w?rde erstmal mit dem Kunden in Kontakt treten. Hab auch schon erlebt, das Pakete nie beim Empf?nger waren und als "Annahme verweigert" zur?ckkommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2005, 14:35
 
Registriert seit: 08.11.2005
Beiträge: 11
Böse

Danke f?r deine Antwort!
Es sind DVD?s und wir haben den Umtausch alsgeschlossen, da man ja wei? was mankauft, defekte Ware nehmen wir nat?rlich zur?ck!

Der Kunde ist nicht erreichbar, antwortet nicht auf eMails oder geht nicht an das Telefon, er hat das Paket nicht abgeholt von der Post!
Wir haben sogar eine Kopie seines Personalausweises!
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  #4 (permalink)  
Alt 18.11.2005, 15:20
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weder Inkasso noch Rechtsanwalt.

Deine Agbs sind gesetzeswidrig - siehe fernabsatzgesetz. Gib mal einen Link zu Deinem Shop, damit man Dich <ironic>abmahnen</ironic> kann :hit:
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  #5 (permalink)  
Alt 18.11.2005, 16:51
 
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Ich kann die Ware meinem Gr??h?ndler auch nicht zur?ck geben!
Bei einer DVD wei? er ja was er kauft!
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  #6 (permalink)  
Alt 18.11.2005, 16:54
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Nat?rlich kann er die DVD zur?ckgeben, solange sie nicht ge?ffnet sind. Und das ist bei Annahme verweigert sehr wahrscheinlich.

Es gibt Tage da verliert man und es gibt Tage da gewinnen die Anderen.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.11.2005, 17:01
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B2B hat mit B2C rein gar nichts zu tun, Dein shop verst??t gegen geltendes Recht - ziemlich mutig in heutigen Zeiten - Abmahnungen ?ber 5000 sind die Regel, bei Deiner Ignoranz sollte es teurer werden...

Zeitgenossen wie Du sch?digen die Bem?hungen ernsthafter Anbieter - ich habe f?r so was ?berhaupt kein Verst?ndnis. Dem Kunden mit Inkasso drohen, obwohl Du Deine Ware wieder hast und nicht einmal ?ber die aktuelle Gesetzeslage (ist schon seit 2 Jahren so) informiert sein.

Heftig!
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  #8 (permalink)  
Alt 18.11.2005, 17:12
 
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Doch das wei? ich, m?chte mich gerne an die Gesetze halten doch meine Frage ist dann: Was mache ich mit der Ware? Habe Sie extra f?r diesen Kunden beschafft!
Die Ware lieg bei mir hier rum und ich werde sie wohl nicht wieder verkaufen!
Wie macht hier das mit solcher Ware??
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  #9 (permalink)  
Alt 18.11.2005, 17:21
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Beiträge: 200
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Bei ebay einstellen ;o)

Das ist halt dein Risiko als H?ndler.
Damit muss man leben.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.11.2005, 17:21
xt:Commerce Support Kunde
 
Registriert seit: 04.11.2005
Beiträge: 67
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@evi-eve

Ob Du es an Deinen Gro?h?ndler zur?ckgeben kannst oder nicht, interessiert den Kunden nicht und es muss ihn auch nicht interessieren. Wir haben das Problem sehr oft und es gibt keine M?glickeit daran etwas zu ?ndern. Es sei denn, Du verkaufst Ware die auf Wunsch vom Kunden angefertigt wurde (z.B. Ma?anz?ge, M?bel Einzelst?cke etc.) Da sind wir H?ndler leider etwas in den A.... gekniffen!

Vielleicht solltest Du Dir mal das Fernabsatzgesetz gr?ndlich durchlesen. Wir haben z.B alle wesentlichen Texte und AGBs von einem Anwalt pr?fen bzw. formulieren lassen.

Gru?

Andr
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inkasso, rechtsanwalt

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