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Hallo
Ich stehe jetzt vor einem Problem ich habe ein Paket per Nachnahme versendet der Kunde hat es nicht angenommen und nun sitze ich auf der Ware, nun Frage ich mich ob ich lieber ein Inkassob?ro oder einen Rechtsanwalt damit beauftrage! Was macht ihr in so einem Fall? K?nnt ihr mir was Empfehlen? LG |
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Was ist es denn f?r eine Ware?
Der Kunde hat doch normalerwiese sowieso 14 Tage R?ckgaberecht?! P.s.: Ich w?rde erstmal mit dem Kunden in Kontakt treten. Hab auch schon erlebt, das Pakete nie beim Empf?nger waren und als "Annahme verweigert" zur?ckkommen. |
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Danke f?r deine Antwort!
Es sind DVD?s und wir haben den Umtausch alsgeschlossen, da man ja wei? was mankauft, defekte Ware nehmen wir nat?rlich zur?ck! Der Kunde ist nicht erreichbar, antwortet nicht auf eMails oder geht nicht an das Telefon, er hat das Paket nicht abgeholt von der Post! Wir haben sogar eine Kopie seines Personalausweises! |
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B2B hat mit B2C rein gar nichts zu tun, Dein shop verst??t gegen geltendes Recht - ziemlich mutig in heutigen Zeiten - Abmahnungen ?ber 5000 sind die Regel, bei Deiner Ignoranz sollte es teurer werden...
Zeitgenossen wie Du sch?digen die Bem?hungen ernsthafter Anbieter - ich habe f?r so was ?berhaupt kein Verst?ndnis. Dem Kunden mit Inkasso drohen, obwohl Du Deine Ware wieder hast und nicht einmal ?ber die aktuelle Gesetzeslage (ist schon seit 2 Jahren so) informiert sein. Heftig! |
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Doch das wei? ich, m?chte mich gerne an die Gesetze halten doch meine Frage ist dann: Was mache ich mit der Ware? Habe Sie extra f?r diesen Kunden beschafft!
Die Ware lieg bei mir hier rum und ich werde sie wohl nicht wieder verkaufen! Wie macht hier das mit solcher Ware?? |
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@evi-eve
Ob Du es an Deinen Gro?h?ndler zur?ckgeben kannst oder nicht, interessiert den Kunden nicht und es muss ihn auch nicht interessieren. Wir haben das Problem sehr oft und es gibt keine M?glickeit daran etwas zu ?ndern. Es sei denn, Du verkaufst Ware die auf Wunsch vom Kunden angefertigt wurde (z.B. Ma?anz?ge, M?bel Einzelst?cke etc.) Da sind wir H?ndler leider etwas in den A.... gekniffen! Vielleicht solltest Du Dir mal das Fernabsatzgesetz gr?ndlich durchlesen. Wir haben z.B alle wesentlichen Texte und AGBs von einem Anwalt pr?fen bzw. formulieren lassen. Gru? Andr |
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| inkasso, rechtsanwalt |
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