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Alt 15.03.2004, 11:40
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Mal eine Frage:

Wenn jemand aus einem mwst-befreiten Land etwas bestellt, kann er trotzdem ne deutsche Lieferadresse angeben. Das ist ja nicht so ganz richtig, gell.

Dann k?nnte einfach jeder Deutsche 2 Adressen einpflegen und immer Mwst-frei einkaufen. So einen Fall m?sste man gegenchecken und ggf. abfangen (doch mwst drauf).
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Alt 15.03.2004, 12:08
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xt:Commerce GmbH, Geschäftsführung
 
Registriert seit: 18.04.2003
Beiträge: 27.414
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baja, solche leute sind wohl einzelf?lle, und den kunden kannst du danach noch immer drauf hinweisen, denn bestellung absenden ist kein evrtragsschluss, erst das absenden der "ware versand" mails
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