#1 (permalink)  
Alt 09.03.2007, 11:55
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Frage Bestell-/ Rechnungsnummer <-- ist das zulässig?

Hallo zusammen,

nun habe ich bereits unendliche Beiträge zu diesem "lästigen" Thema gelesen und auf meine Frage keine Antwort gefunden.

Kurzinfo über mich:
- Kleinunternehmer
- geringer monatlicher Umsatz von ca. 200 Euro / ca. 8-10 Rechnungen (noch keine Erfahrungswerte, da Shop noch nicht online)



1)
Wäre es zulässig, wenn ich die von XTC vorgegebene Bestellnummer in "Bestell-/ Rechnungsnummer" umbenenne, oder darf die Rechnungsnummer nicht mit der Bestellnummer in Verbindung gebracht werden?


2)
Wenn ich nun die Bestellnummer in "Rechnungsnummer" umbenenne, wie bekomme ich dann eine Bestellnummer? Oder ist diese sowieso unnötig/ überflüssig?


3)
Ist es eher sinnvoll ein Warenwirtschaftsprogramm einzusetzen um darüber die Rechnungen zu erstellen? Stichwort: CAO-Faktura!


Schreibt doch bitte mal, wie ihr das Thema Rechnungsnummer vs. Bestellnummer handhabt. Gibt es bei Euch keine Bestellnummern, da diese für die Rechnugen benutzt werden, oder Nutzt Ihr (auch im Kleingewerbe) eine wawi um dem Problem aus dem Weg zu gehen?

Ich denke, dass dieses Thema nach wie vor sehr viele XT-User interessiert ...

Danke für Eure zahlreichen Antworten

back@me
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2007, 13:24
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Beiträge: 317
Reden

OK,

da sich mit diesem Beitrag scheinbar niemand angesprochen fühlt, oder wahrscheinlich keiner mit einer Rechnungsnummer, oder einem WaWi Programm für XTC arbeitet, gebe ich mir mal schnell selbst einen Antwort:

1) Der Gesetzgeber schreibt NICHT vor, dass man eine Bestell- oder Auftragsnummer in seinen Vorgängen angebnen muss!

2) Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass man eine vortlaufene, lückenlose Rechnungsnummer angebnen muss!


3) Es spricht somit nichts dagegen, die im XTC vorgegebene Bestellnummer z.B. in eine Bestell-/ Rechnungsnummer umzubenennen.

Sollte mal ein Auftrag gelöscht werden, dürfte das meines Erachtens kein Problem darstellen, da z.B die Bestelldaten dauerhaft in der Datenbank gespeichert werden und (z.B. auch nach Kontolöschung eines Kunden) noch zur Verfügung stehen müßten, nur nicht mehr sichtbar sind. Man möge mich korrigieren, sollte an meinen Aussagen etwas nicht stimmen.

Vielleicht gibt es ja doch noch die ein oder andere Meinung zu diesem Thema ... ich würde mich freuen

Danke

back@me
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2007, 17:54
tuvalu
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Zitat:
Zitat von back@me
Kurzinfo über mich:
- Kleinunternehmer
- geringer monatlicher Umsatz von ca. 200 Euro / ca. 8-10 Rechnungen (noch keine Erfahrungswerte, da Shop noch nicht online)
Solange Du halbwegs nachvollziehbar Deine Steuererklärung machst, wird keiner auf Rechnungsnummern/Bestellnummern schauen, schon gar nicht bei den anvisierten Umsätzen.

Zum Thema WaFi: 8-10 Rechnungen pro Monat? Da mache ich die lieber mit der Hand.

tuvalu
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  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2007, 20:45
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Beiträge: 86
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Hallo,

ich habe eine identische Bestell- und Rechnungsnummer und das ist so ok.
Ich weiss nur, dass die Rechnungsnummern fortlaufend sein sollen/müssen
und wenn mal eine storniert wird, wird diese mit abgeheftet und es ist ersichtlich.
LG mimo

ich denke nicht dass für einen kleinunternehmer WW benötigt wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 21:54
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Beiträge: 317
Daumen hoch

Guten Abend ihr Beiden!

Vielen Dank für Eure Beiträge. Ich bin nun ein wenig sicherer und werde es auch so machen. Habe bereits meine Bestellnummer in "Bestell-/ Rechnungsnummer" umbenannt und werde meine "schön gemachte" print_order.html als Rechnug benutzen.

Na, dann kann ich ja nur noch hoffen, dass jemand bei mir "einkaufen kommt" !

Vielen Dank

back@me
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  #6 (permalink)  
Alt 20.05.2007, 15:13
xt:C Sponsor
 
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Beiträge: 3
Standard Rechnungsnummern

Zur Frage der Rechnungsnummern/Bestellnummern:
Stimme den anderen Meinungen zu, eine fortlaufende Nummerierung der Ausgangs-Rechnungen genügt, insofern spricht nichts gegen eine Umbenennung der Bestellnummer in Rechnungsnummer. Die Finanzämter tolerieren meines Wissens auch unterschiedliche Nummernkreise. Einfaches Beispiel: Fortlaufende Rechnungsnummern von 0-10000 für den Shop und Nummern 50000-100000 für das offline-Geschäft. Auch eine Unterscheidung über ein Präfix wäre möglich.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.05.2007, 15:34
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Registriert seit: 13.10.2004
Beiträge: 317
Blinzeln

Hi herrmanu,

richtig, mittlerweile bin ich auch "schlau" geworden.
Die Finanzämter aktzeptieren fast jede Bezeichnung, so auch eine "Bestell-/ Rechnungsnummer" ... es ist denen wirklich nur wichtig, dass diese "Name-fast-egal-Nummer" fortlaufend ist.

Über eine Aktzeptanz der zwei Nummernkreise kann ich nichts sagen. Ich habe es mir so angewöhnt, dass ich für jeden "Offline-Kauf" den dazugehörigen Kunden in meinem Shop anlege, ihm einen Auftrag generiere und dann ganz normal die Rechnung drucke ... so habe ich ALLE meine Verkäufe im Blick (ich muss dazu sagen, dass ich gaaaaaanz wenige "Offline-Verkäufe" habe).

Zitat:
Auch eine Unterscheidung über ein Präfix wäre möglich.
Was meinst Du damit?


Vielen Dank für Deinen Beitrag

back@me
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  #8 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 22:31
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Registriert seit: 30.08.2007
Beiträge: 37
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Wir betreiben auch ein kleines Wawi für die "Nicht-Shop-Aufträge" und werden der Bestellnr. (dann Rechnungsnummer) ein Kürzel für den jeweiligen Shop voranstellen (das ist dann das Präfix).

So kommen sich die fortlaufenden Nummern nicht ins Gehege.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 23:09
xt:Commerce Support Kunde
 
Registriert seit: 05.02.2005
Beiträge: 374
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Du solltest die print_order nicht als Rechnung verwenden, ein Kunde kann damit Unfug treiben und Rechnungen beim Finanzamt abgeben, dessen Bestellungen storniert wurden. Ich würde die Rechnung wirklich nur dem Produkt dazu legen und auch bei der Rücksendung auf den Originalbeleg bestehen.


Mach Dir die kleine Arbeit und lege Dir CAO Faktura zu. Du bist damit wesentlich sicherer bei Rechnungen schreiben. Du hast dann von Anfang an eine gewisse kostante Prozedur, die dich bei steigendem "Business" nicht ausbremst oder schleudern lässt. Die Frage mit der Rechnungsnummer hat sich damit auch erledigt, da CAO laufende Nummern erzeugt.
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  #10 (permalink)  
Alt 03.09.2007, 21:59
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Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 582
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Wenn ein Kunde mit einer Rechung aus einer Retoure oder Stornierung das Finanzamt betrügt, geht das mit dem Kunden Heim, nicht mit dem Rechungssteller.

Für den Betriebsprüfer ist es wichtig, nachzuvollziehen wie du du zu dem Zahlen die für die Steuer relevant sind, gekommen bist. Bei 10 Rechungen im Monat schafft er das noch ohne Nummerierung, sollte er wirklich auf die unwahrscheinliche Idee kommen dein Gewerbe zu prüfen.

Wenn dein Umsatz aber einmal höher wird, empfehle ich die Trennung von Buchführung und Internetshop.
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bestell or, rechnungsnummer, zulässig

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