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Alt 24.07.2010, 18:04
Gottfried Ennsthaler Gottfried Ennsthaler ist offline
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Danke an die Geschäftsleitung,
aber leider ist das flexible Modul nur die halbe Wahrheit. Wieso fragt ihr nicht VORHER beim Steuerberater oder Finanzamt oder lest einmal das Umsatzsteuergesetz?? Warum nicht?
Dann wüsstet ihr, dass "roger s" recht hat, wenn er schreibt:
"Wir handhaben es so (durch Steuerberater abgesichert), dass der höhere Anteil des Warenkorbes den Steuersatz bestimmt: also wenn die Waren mit 7% wertmäßig höher sind als die Waren mit 19%, wird der Steuersatz von 7% auf das Porto berechnet."

Das ist die einzig richtige Verhaltensweise, warum versteht das ein Programmierer so schwer? (das war ein satirischer Scherz! Ich liebe die Programmierer, da ich es auch gerne mache.)

Daher meine Bitte:
Das Modul bitte steuertechnisch RICHTIG stellen, danke!
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