Hallo

Wegen der Kleinunternehmerregelung:
-Du musst die "Inkl. MwSt" komplett rausnehmen.
-Keine Rechnung ausstellen mit MwSt.-Berechnung.
-Hinweise in der AGB, Produktdetails sowie auf der Rechnung solltest du machen. Wenn ein Kunde fragt, wieso keine MwSt. ausgewiesen wird und er nun keine Ahnung hat wie er das abrechnen soll sagst du einfach, dass er das so abrechnen soll wie seine Briefmarken da diese auch ohne MwSt. sind.
Wieso das so geteilt ist? Hmmm man kann keine MwSt. berechnen wenn man keine zahlen tut..sonst steht das Finanzamt vor deiner Tür und wollen die Bücher sehen
Kannst ja mal bei mir
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LG
Fuya