Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2004, 22:06
Maniac Maniac ist offline
 
Registriert seit: 05.09.2003
Beiträge: 58
Standard

Teil 3

Kundeninformationen
Informationen leicht zug?nglich? Kundeninformationsseite vollst?ndig (alle
Pflichtangaben enthalten)? Im Bestellprozess deutlich verlinkt?

Im Gegensatz zu AGB sind die sogenannten Pflichtinformationen ein zwingender
Bestandteil jeder Website. Die meisten Pflichtinformationen haben Sie in den vorstehenden
Kapiteln schon kennen gelernt. Auch wurde beschrieben, wo die Informationen
auftauchen k?nnen. Allerdings gibt es noch wenig Rechtsprechung zu der Frage,
wann Informationen hinreichend deutlich sind. Je ?fter und eindeutiger Sie Ihre
Kunden informieren, desto geringer das Risiko einer Abmahnung.

Die Angaben auf der Kundeninformationsseite d?rfen nicht im Widerspruch zu
den Angaben in eventuellen AGB oder einer Best?tigungs-E-Mail stehen. Unklarheiten
und Widerspr?che gehen nach ? 305c BGB zu Ihren Lasten.

Kundeninformationen
Unter dem Link "Kundeninformationen" auf der Startseite:
- Info zu Vertragsschluss und Vertragstext
- Info zu Korrekturm?glichkeiten
- Info zu Preisen und Zahlung
- Info zu Lieferung
- z.B. "Die voraussichtlichen Lieferzeiten k?nnen Sie der Produktbeschreibung entnehmen. Wenn keine Lieferzeit angegeben
ist, erfolgt die Lieferung innerhalb von 30 Tagen."
- Info zu Widerrufsrecht

Bestellbest?tigung
Alle Pflichtinformationen enthalten (teilweise hervorgehoben)?
Kein unbedachter Vertragsschluss, sondern nur Best?tigung des Bestelleingangs?

Nach ? 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB m?ssen Sie den Eingang der Bestellung unverz?glich
auf elektronischem Wege best?tigen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach,
beginnt z.B. die Frist des gesetzlichen Widerrufsrechtes nicht zu laufen (? 312e Abs. 3
S. 2 BGB). Weiterhin m?ssen Sie sp?testens mit Lieferung der Waren (bei Dienstleistungen:
bis zur vollst?ndigen Erf?llung des Vertrages) Ihrem Kunden die Pflichtinformationen
noch einmal schriftlich und in dauerhafter Form best?tigen (? 312c Abs.
2 BGB i.V.m. ? 1 Abs. 3 BGB-InfVO).

Wegen dieser Verpflichtungen aber auch der Erkenntnis, dass eine gute und offene
Informationspolitik oft bereits unn?tigen ?rger vermeiden kann, hat sich eine Bestellbest
?tigung per E-Mail eingeb?rgert. M?glich ist aber auch, Bestellbest?tigung und
Pflichtinformationen zu trennen (Best?tigung per E-Mail oder online (HTML-Seite) und
Pflichtinformationen auf einem Blatt Papier mit der Lieferung). Bei fehlender Best?tigung
oder fehlenden Informationen verl?ngert sich unter Umst?nden die R?cksendefrist
im Rahmen des Widerrufsrechts auf unbestimmte Zeit.

Ein gewisses Risiko besteht darin, dass eine Best?tigungs-E-Mail als Vertragsannahme
ausgelegt werden kann und Sie dann zur Lieferung verpflichtet
sind, auch wenn die Ware falsch bepreist war oder nicht mehr verf?gbar ist. Zwar
gibt es nach einem Urteil des OLG Frankfurt unter gewissen Voraussetzungen die
M?glichkeit, falsche Preisauszeichnungen anzufechten.

Das LG K?ln hat jedoch entschieden, dass eine automatisch generierte E-Mail-
Best?tigung mit dem Inhalt ?Wir werden Ihren Auftrag umgehend bearbeiten? eine
verbindliche Bestellannahme darstellt, die - entgegen einem Urteil des OLG Frankfurt
a.M. - bei falschen Preisen nicht wegen Irrtums angefochten werden kann. Die
Rechtslage ist derzeit also ungekl?rt, ein BGH-Urteil liegt noch nicht vor.
Das Amtsgericht Herford hat entschieden, dass eine falsche Preisauszeichnung im
Internet nach Vertragsschluss nicht mehr zur Anfechtung berechtigt. Die Rechtsprechung
teilt sich damit in zwei Lager: w?hrend das AG Herford sich auf die Rechtsprechung
des LG K?ln beruft, sieht das OLG Frankfurt die M?glichkeit der Anfechtung
falscher Online-Preise. Die sicherste M?glichkeit, nicht zur Lieferung zu einem falschen
Preis verurteilt zu werden, ist die umsichtige Formulierung der Bestellbest?tigung.
Wenn Sie eine aufwendige, unsichere und daher nicht zu empfehlende Anfechtung
vermeiden wollen, m?ssen Sie in der Best?tigung klar und deutlich darauf hinweisen,
dass Sie nur den Eingang der Bestellung best?tigen, nicht aber die Bestellung
annehmen. Dies werden Sie in der Regel erst tun, wenn die Ware verf?gbar ist und
die Preisauszeichnung richtig war.

Bestellbest?tigung
Best?tigung des Eingangs der Bestellung:

Vielen Dank. Ihre Bestellung ist bei uns eingegangen, und wir
werden sie umgehend bearbeiten. Der Kaufvertrag kommt dann
mit unserer Auslieferungsbest?tigung oder Lieferung der Waren
zustande.

Pflichtinformationen in Textform:
- Anbieterkennzeichnung inkl. Namen eines Vertretungsberechtigten und ladungsf?higer Anschrift
- Genaue Produktbeschreibung
- Zeitpunkt des Vertragsschlusses
- Endpreis inkl. Versandkosten und sonstiger Kosten
- Zahlungsinformationen
- Lieferinformationen
- Einzelheiten des Widerrufs- oder R?ckgaberechts inkl. Ausschluss
- Gew?hrleistungsbestimmungen und Kundendienst

R?ckgabe und Gew?hrleistung
Regelung aktuell (2 Jahre Gew?hrleistung, Reparatur oder Neulieferung nach Wahl des Kunden)?
Hervorgehobener Hinweis?

Gew?hrleistung
In der Bestellbest?tigung (hervorgehoben):

Gew?hrleistung und Kundendienst:
Die Gew?hrleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Informationen ?ber eventuelle zus?tzliche Herstellergarantien entnehmen
Sie bitte der Produktdokumentation.
Sie erreichen unseren Kundendienst Mo-Fr von [xx:xx] Uhr bis [xx:xx] Uhr unter der Telefonnummer: <Telefon> oder per E-Mail <E-Mail-Adresse>.

so ich hoffe das hilft den ein oder anderen weitere tips immer rein hier :dafuer:
Mit Zitat antworten