Thema: Abmahner imTV
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Alt 08.03.2008, 09:38
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lp-electronic lp-electronic ist offline
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Standard Mein Senf zu diesem Thema

Am besten ist es sich die AGB und die Wiederrufsbelehrung von einem Anwalt verfassen zu lassen. Diese kennen sich mit Sicherheit besser aus al wir kleinen Shopbetreiber. Es gibt zwar auch Dienstleistungen, die das per Internet anbieten, allerdings weiß ich nicht wie wirkungsvoll das ist.
Da habe ich leider keinerlei Erfahrungen mit. Wer allerdings den Gang zum Anwalt scheut, und sich seine AGB und Wiederrufsbelehrung selber zusammen strickt kämpft wahrscheinlich au verlorenen Posten.
Ich will damit sagen, wer eine Rechtschutzversicherung für Unternehmer hat, sollte sich nicht scheuen, diese auch in Anspruch zu nehmen und sich beraten lassen. Das ist alle male besser als erst zu einem Anwalt zu gehen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Das ist nur meine ehrliche Meinung und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.
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