Die für Surferaugen unsichtbaren Metatags im Code von Webseiten sind kein rechtsfreier Raum: Wenn dort ein geschützter Markenname auftaucht, so kann das eine Markenbenutzung darstellen, die nach dem deutschen Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG, besonders § 14 Abs. 2) ohne Zustimmung des Markeninhabers untersagt ist. Das hat das Oberlandesgericht München in einem rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen 6 U 4123/99) klargestellt, das unlängst in der Zeitschrift "Multimedia und Recht" veröffentlicht wurde.
Nur mal so zur Anmerkung.
gruß
Paul
Zitat:
Zitat von raphael
Was ver?ndert sich noch ?
- In der Manufacturer-info-box wird der Hersteller Link in ge?nderter Form dargestellt unter einbeziehung des Herstellernamens (siehe unten).
-Durch die ge?nderte Metatag.php werden sowohl Meta-Titel und Meta-Descriptions f?r die Manufacturer-Seiten als auch f?r die Produktseiten erstellt. Jeweils unter der Einbeziehung des Hersteller- oder Produktnamens.
Die Verwendung der Metatag.php ist jedoch optional.
Raphael
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