EULA
Lizenzvertrag (EULA-Vertrag) der
xt:Commerce GmbH
Eduard Bodem Gasse 6
6020 Innsbruck/ Austria
Stand: 10.10.2008
Im folgenden: Lizenzgeber
I.Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die auf einem Datenträger aufgezeichnete oder zum Download bereitgestellte xt:Commerce VEYTON 4.0 Enterprise Shopsoftware, sowie die damit verbundenden Hilfsprogramme, Programmbibliotheken, Scripts, Beispieldateien, Programmbeschreibung, die Bedienungsanleitung sowie sonstiges dazugehöriges schriftliches Material -nachfolgend VEYTON 4.0 genannt. Weiter regelt dieser Lizenzvertrag die Lizenzierung der VEYTON 4.0 Produktfamilie und sämtlichen dazugehörenden Module in maschinenlesbarer Form. Die VEYTON 4.0 wird nicht verkauft, sondern lizenziert zum Zwecke der Nutzung.
II. Umfang des Vertrages
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrages unter Berücksichtigung aller vertraglichen Vereinbarungen für die vereinbarte Vertragslaufzeit eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der VEYTON 4.0 in maschinenlesbarer Form.
Das Nutzungsrecht umfasst den Betrieb der VEYTON 4.0 ausschließlich auf jenen Systemen, die vom Kunden durch genaue Angabe der Domainadresse bzw. bei Ultimate Paketen durch die IP Adresse spezifiziert wurden.
III. Besondere Beschränkungen
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die VEYTON 4.0 nicht unter der GNU/GPL steht. Lediglich einige Code-Bibliotheken unterliegen gesonderter Lizenzierung durch den jeweiligen Urheberrechtsinhaber. Die VEYTON 4.0 wird durch Urhebergesetze und internationaler sowie europäische Copyrightverträge und Konventionen geschützt als auch durch alle in Frage kommenden Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum.
Alle Rechtsansprüche, Besitzrechte und geistige Eigentumsrechte an der VEYTON 4.0 sowie alle Kopien derselben stehen ausschließlich im Eigentum des Lizenzgebers. Dies gilt ferner auch für alle Titel, Computercodes, Dialoge, Konzepte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dokumentationen. Ausgenommen hiervon sind die zuvor genannten Codebibliotheken, welche im jeweiligen Fall, schutzrechtlich durch die im Original beigefügte Lizenz geregelt sind. Das geistige Eigentum an diesen Codebibliotheken bleibt ausschließlich dem jeweiligen Urheber vorbehalten.
Der Lizenznehmer darf die VEYTON 4.0 nicht anders als in dieser Lizenzvereinbarung anwenden, benutzen oder kopieren. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die VEYTON 4.0 oder das dazugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben, zu vermieten, zu verleihen, zu überlassen, zu übertragen, zu vervielfältigen, einem Dritten zugänglich zu machen, die VEYTON 4.0 abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu deassemblieren, von der VEYTON 4.0 abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, das Material abzuändern oder anhand des schriftlichen Materials Werke zu erstellen. Ausgenommen hiervon ist die zur Bearbeitung, Konfiguration, Umgestaltung, Anpassung nötige Bereitstellung an Dritte, für deren Verstöße im Sinne dieser Vereinbarung in jedem Fall der Lizenznehmer haftet. Für die notwendigen Arbeiten zur Anpassung der VEYTON 4.0 an die jeweiligen Bedürfnisse des lizenzierten Internetauftrittes (domaingebunden) gestattet der Lizenzgeber die Installation auf WAMP oder XAMP oder ähnlichen lokalen Webumgebungen zur Offline-Bearbeitung. Eine Herausgabe der VEYTON 4.0 an Dritte zur Bearbeitung, auch in Teilen bewirkt das volle Haftungsrisiko bei Verstößen gegen diese Lizenzvereinbarung. Dies gilt nicht bei Herausgabe zur Bearbeitung an Firmen, Freelancer, Agenturen, Designer oder ähnlicher Dienstleister, die durch den Lizenzgeber als xt:Commerce Service-Partner lizenziert wurden.
Ausdrücklich wird dem Lizenznehmer ein Verkauf an Dritte untersagt, wenn nicht zuvor eine schriftliche Vereinbarung mit dem Lizenzgeber, hinsichtlich einer Zusammenarbeit, abgeschlossen wurde. Diese bedarf der Schriftform.
Der Quellcode der VEYTON 4.0 darf durch den Lizenznehmer nicht komplett oder in Teilen für eigene neue Softwareentwicklungen als Basis verwendet oder die Funktionsweise der VEYTON 4.0 als Grundlage für die Entwicklung einer gleichgelagerten Software kopiert werden. Mit © gekennzeichnete Copyrightvermerke des Lizenzgebers dürfen ausschließlich im öffentlich sichtbaren Fußzeilenbereich sowie im Quelltext der durch die VEYTON 4.0 angezeigten Webseite ausschließlich dann entfernt werden, wenn dies durch eine schriftliche Sondervereinbarung in Form einer zusätzlichen Copyright-Removal-Lizenz durch den Lizenzgeber, die xt:Commerce GmbH genehmigt wurde. Bei einer nicht durch den Lizenzgeber genehmigten Entfernung dieser Copyrightvermerke ist die aktuelle Gebühr für die Copyright-Removal Lizenz fällig und sofort durch den Lizenznehmer an den Lizenzgeber zu entrichten.
Eine Herausgabe des Quellcodes der kompilierten Bestandteile ist ausgeschlossen.
IV. Verbot der Vervielfältigung
Die VEYTON 4.0 sowie alle mit dem Download erlangten Dateien, sind urheberrechtlich geschützt. Die VEYTON 4.0 darf nur auf einem einzigen Computer (Webserver) und auf diesem nur ein einziges Mal installiert werden und es darf nur ein einziger Internetauftritt zur gleichen Zeit mit der VEYTON 4.0 gepflegt werden, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an Originalkopien die der Lizenznehmer oder seine zur Bearbeitung Beauftragten angefertigt haben. Dies gilt auch für Teile des Programms, es sei denn, es handelt sich um Codebibliotheken, wie oben unter III. ausgeführt. Bei der Verwendung der VEYTON 4.0 für mehrere Internetauftritte ist für jeden weiteren Internetauftritt eine weitere Lizenz notwendig.
V. Laufzeit eines Vertrages und Beendigung
Der Lizenzvertrag beginnt mit Abschluss dieser EULA und gilt unbefristet. Mit diesem Lizenzvertrag sind alle erscheinenden Updates, Bugfixes sowie Servicepacks der Version 4 in den ersten 12 Monaten nach Erwerb der Lizenz kostenlos. Nach Ablauf von 12 Monaten endet die kostenlose Updatemöglichkeit der Version 4. Es besteht dann die Möglichkeit zum Abschluss eines Software-Pflegevertrages, welcher den Updatezeitraum, um weitere 12 Monate verlängert. Eine kostenlose Upgrademöglichkeit auf nachfolgend erscheinende Versionen ist ausdrücklich nicht vereinbart.
Erst nach vollständiger Bezahlung erwirbt der Lizenznehmer die in diesem Vertrag beschriebenen Nutzungsrechte. Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt das Eigentum an der VEYTON 4.0 dem Lizenzgeber vorbehalten. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien weiterhin vorbehalten.
Dieser Lizenzvertrag wird allerdings hinfällig, sobald der Lizenznehmer gegen eine dieser Vereinbarungen oder Bedingungen verstößt. Bei Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen oder Bedingungen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, unverzüglich für die Vernichtung sämtlicher, seit Lizenzannahme, angefertigten Kopien Sorge zu tragen. Die unten genannten Haftungs- und Garantiebeschränkungen bleiben davon jedoch unberührt. Ausgenommen hiervon sind, wie bereits oben unter III. dargestellt, die dort erwähnten Codebibliotheken.
VI. Regelung zu Mängeln in der VEYTON 4.0
Die VEYTON 4.0 muss individuell konfiguriert werden. Aufgrund der dazu erforderlichen Kenntnisse für die Installation, die Inbetriebnahme sowie des Betriebes einer derartigen Webanwendung und der dafür erforderlichen Qualifikation, wird vom Lizenzgeber keinerlei Gewährleistung für auftretende Mängel übernommen, wenn der Lizenznehmer die Installation selbst vornimmt. Ohne eine weitergehende Konfiguration und Anpassung an den erforderlichen Zweck, z.B. Anpassung der Templates, ist es nicht möglich die VEYTON 4.0 zu nutzen.
VII. Haftung
Die vollständige uneingeschränkte Haftung geht mit der Installation der VEYTON 4.0 auf denjenigen über, der die VEYTON 4.0 installiert hat und benutzt. Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine Installation durch den Lizenzgeber oder durch ein durch Lizenzgeber beauftragtes oder als Service Partner des Lizenzgebers lizenziertes Unternehmen erfolgen, so dass eine einwandfreie Installation gewährleistet wird.
Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Quellcode und dadurch im weiteren Sinne die Funktionalität vom Lizenznehmer oder von einem durch den Lizenznehmer beauftragten Dritten verändert wurde.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben über Zahlungs- und Abrechnungssysteme von Drittanbietern haftet der Lizenzgeber nicht. Ferner kann auch für Funktion, Design oder andere Eigenschaften von Drittanbietern keinerlei Gewähr übernommen werden.
Hinsichtlich implementierter Schnittstellen von Drittanbietern zu solchen Systemen gilt, dass diese lediglich den Datenaustausch und die Datenübermittlung nach Vorgaben der jeweiligen Anbieter leisten sollen, so dass Haftung ausgeschlossen ist.
In den Wirkungs- und Verantwortungsbereich des Lizenzgebers gehören ausdrücklich nicht die auf Anbieterseiten oder bei Partnern ablaufenden Funktionen, so dass auch hier eine Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen ist.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
VIII. Vertragsstrafe
Bei Verstoss des Lizenznehmers gegen einen Punkt dieser EULA, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,- EUR für jeden Einzelverstoss an den Lizenzgeber zu leisten.
IX. Sonstiges
Gegenstand dieses Vertrages sind nicht die Installation, die Beratung oder die Schulung bezüglich der VEYTON 4.0. Hierzu kann auf Wunsch des Lizenznehmers eine gesonderte Vereinbarung mit dem Lizenzgeber getroffen werden. Die Herausgabe von Updates, deren technische und inhaltliche Gestaltung sowie die Terminierung obliegt alleine dem Lizenzgeber.
Der Lizenznehmer kann keinen Anspruch auf Weiterentwicklung der VEYTON 4.0. Die Weiterentwicklung und Pflege der Software ist alleinige Entscheidung des Lizenzgebers.
Der Lizenzgeber ist berechtigt nach Belieben stichprobenartige Überprüfungen der eingegangenen Lizenzbedingungen durchzuführen. Hierbei wird ausschließlich die hinterlegte Domain hinsichtlich dieser Lizenz überprüft.
X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich das Landesgericht Innsbruck, Österreich, sofern der Lizenznehmer Vollkaufmann ist. Das UN-Kaufrecht findet ausdrücklich keinerlei Anwendung.
XI. Schlussbestimmungen
Dieser Lizenzvertrag ist abschließend. Er ersetzt jede andere Mitteilung oder Aussagen in Werbeunterlagen in Bezug auf die VEYTON 4.0 und Dokumentation. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Weiter bedürfen Änderungen und Ergänzungen grundsätzlich der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch Telefaxschreiben und/ oder Email gewahrt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragspartei am nächsten kommt.
