Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung

Neufassung der Musterbelehrungen tritt am 1. April 2008 in Kraft

Am 12. März 2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen.

Weitere Informationen und die neue Musterbelehrung finden Sie hier: [BMJ]

Eine Analyse der neuen Musterbelehrung finden Sie im Shopbetreiber-Blog.

Leave a comment

Name: (Required)

eMail: (Required)

Website:

Comment: