Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
Neufassung der Musterbelehrungen tritt am 1. April 2008 in Kraft
Am 12. März 2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen.
Weitere Informationen und die neue Musterbelehrung finden Sie hier: [BMJ]
Eine Analyse der neuen Musterbelehrung finden Sie im Shopbetreiber-Blog.










































