janolaw bietet neuen Update-Service für Webshops
Veraltete Dokumente können abgemahnt werden – Update-Service bietet Schutz
AGB und Widerrufsbelehrung bleiben ein Thema – nicht nur für eBay-Händler. Gerade einmal zwei Monate ist es jetzt her, dass die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung den Online-Handel beschäftigt hat, da sorgt bereits ein neues Urteil für Aufregung.
Diesmal geht es um die gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationen: Das Landgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 20. Mai 2009 (Az. 12 O 1340/09) entschieden, dass eine fehlende Information der Kunden darüber, ob ein Händler die Angaben zum Artikel (also z.B. zum Zustand, zur Garantie etc.) speichert, abgemahnt werden kann.
Kundeninformationen sind zwar keine allgemeinen Geschäftsbedingungen, können aber als rechtliche Informationen im Rahmen der AGB angegeben werden. Daher hat janolaw, Deutschlands führendes Rechtsportal, diese Entscheidung zum Anlass genommen, seinen Verkaufs-Hit „Online-AGB“ vollständig zu überarbeiten und dabei der Rechtsprechung zu folgen, die Wert auf transparente AGB und Kundeninformationen legt.
Straffung der AGB
Transparenz ins Kleingedruckte zu bringen war das Ziel. Aus diesem Grund haben die Anwälte des Sulzbacher Unternehmens alle AGB-Klauseln gestrichen, die lediglich die Gesetzeslage wiedergegeben oder eine bloß klarstellende Funktion hatten. Prominentestes Opfer ist die beliebte “Salvatorische Klausel”, die zwar in jeder AGB, aber vom Wortlaut her fast identisch auch im Gesetz steht.
Aufnahme von Kundeninformationen
Neu in die AGB aufgenommen wurden die nach § 3 BGB-Infoverordnung im Online-Handel notwendigen Kundeninformationen. Die Bedeutung von § 3 BGB-Infoverordnung wird auch aus dem Wortlaut der seit dem 1. April 2008 gültigen gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung ersichtlich. Demnach beginnt das Widerrufsrecht nicht vor Erfüllung der “Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV”. Bei diesen Pflichten handelt es sich um Informationen zum Vertragsschluss, zur Speicherung des Vertragstextes oder über einschlägige Verhaltenskodizes.
Mit den überarbeiteten AGB stellt janolaw seinen Kunden nun ein auf die wirklich wesentlichen Punkte konzentriertes, transparentes und rechtssicheres Dokument zur Verfügung, das sie durch diesen rechtlichen Dschungel führt.
Neu: Update-Service Bei den Kundeninformationen ist weiter Bewegung im Gesetzgebungsprozess. So ist auf europäischer Ebene geplant, die in verschiedenen Ländern bestehenden Regelungen zu vereinheitlichen und insgesamt zu verkürzen. Diese Kundeninformationen sollen dann in allen Mitgliedsstaaten verbindlich werden und so den internationalen Handel vereinfachen.
Des Weiteren soll demnächst ein bereits beschlossenes Gesetz in Kraft treten, das insbesondere den Widerruf von Dienstleistungsverträgen betreffen wird. Im Herbst will der Gesetzgeber die einschlägigen Gesetze so anpassen, dass auf eBay die gleichen Widerrufsbelehrungen wie in “normalen” Online-Shops eingesetzt werden können.
Wer mit dieser Rechtsentwicklung Schritt halten möchte, kann ab sofort für 119,- Euro den janolaw Update-Service buchen. Er kann sich dann in Ruhe seinen Geschäften widmen, denn er erhält die notwendigen rechtssicheren interaktiven Vorlagen Widerrufsbelehrung, AGB, Datenschutzerklärung und Impressum und wird über Änderungen, die eine Abmahnung nach sich ziehen könnten, ein Jahr lang umfassend und umgehend durch janolaws Anwälte informiert. Darüber hinaus beinhaltet der Service die Möglichkeit, die in dem Paket enthaltenen Dokumente jederzeit kostenlos neu zu erstellen.










































