Archive for janolaw

Neue Widerrufsbelehrung in Kraft

Stichtag: 4. August 2011. B2C Online-Händler müssen nun ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung überarbeiten. Trotz dreimonatiger Übergangsfrist sollten Shopbetreiber die Anpassungen jedoch nicht zu lange aufschieben. Denn nach Fristablauf droht erhöhte Abmahngefahr wegen veralteter Belehrungstexte. Worauf Online-Händler jetzt achten müssen, erläutert Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus von der janolaw AG.

Wohl keine amtliche Veröffentlichung wurde in den letzten Monaten mit so viel Spannung erwartet wie die zur Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel. Am 3. August war es dann endlich soweit: Das Gesetz wurde im Bundesanzeiger verkündet und trat nun am 4. August in Kraft. Aber warum war die erneute Neuregelung überhaupt erforderlich? Mehr zu diesem Thema »

11. Juni 2010: neue Widerrufsbelehrung einsetzen

Am 11. Juni 2010 treten Gesetzesänderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Folge: Alle Online-Händler müssen ihre Widerrufsbelehrung überarbeiten. Und zwar genau an diesem Tag – nicht vorher und nicht nachher. Da es keine Übergangsfristen gibt, sind veraltete Widerrufsbelehrungen nach dem 11. Juni einer erhöhten Abmahngefahr ausgesetzt.

Aber das neue Widerrufsrecht bringt Online-Händlern auch Vorteile. Denn Käufer können dann auch unverzüglich nach Vertragsschluss über ihr Widerrufsrecht in Textform unterrichtet werden, ohne dass Verkäufer mit einer längeren Widerrufsfrist bzw. einem eingeschränkten Wertersatz bestraft werden. Insbesondere eBay Händler können sich also auf den 11. Juni freuen. Doch Vorsicht: Einmal abgegebene Unterlassungserklärungen behalten auch nach der Gesetzesänderung ihre Wirksamkeit und müssen vorab gekündigt werden.

Ein weiterer Vorteil ist die „Beförderung“ der Widerrufsbelehrung in den Rang eines Gesetzes. Die bisherige amtliche Muster-Widerrufsbelehrung ist nur eine Anlage der BGB-Infoverordnung. Diese Verordnung tritt am 11. Juni außer Kraft. Da aber einzelne Paragrafen dieser Verordnung in der aktuellen Widerrufsbelehrung zitiert werden, müssen alle Online-Händler ihre Belehrungen überarbeiten, unabhängig von der Länge der Widerrufsfrist und der Art des Wertersatzes.

Kehrt mit dem 11. Juni endlich Ruhe ein beim leidigen Thema Widerrufsrecht?

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Sulzbach/Ts., 3. September 2009 – Selbermachen kann teuer werden. Das können viele Online-Händler bestätigen, die von Mitbewerbern oder der Wettbewerbszentrale kostenpflichtig abgemahnt wurden – sei es, weil die AGB der Marke Eigenbau unzulässige Klauseln enthielten, sei es, weil Kundeninformationen fehlten oder nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert wurde. Mit dem neuen AGB Hosting-Service des Internet-Rechtsdienstleisters janolaw können sich Shopbetreiber all diesen Ärger jetzt ersparen – und zwar dauerhaft.

Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus ist bei janolaw für den Bereich Online-Recht zuständig. Auf seinem Schreibtisch landen immer wieder Abmahnungen, für die er auch die Do-it-yourself-Mentalität vieler Shopbetreiber verantwortlich macht: „Jeder Online-Händler weiß inzwischen, dass er an einigen rechtlichen Vorgaben nicht vorbeikommt. Am Anfang möchte man verständlicherweise nicht so viel Geld in eine Rechtsberatung investieren, da z.B. das Geschäft nicht so gut läuft wie erhofft. Also informiert man sich in anderen Shops und in Foren über AGB, Widerrufsbelehrung etc. und erliegt vielleicht der Versuchung, sich seine Dokumente einfach schnell zusammenzukopieren. Man pickt sich einfach die schönsten Klauseln zusammen.“

Vor diesem Risiko schützt der neue webbasierte AGB Hosting-Service des Sulzbacher Unternehmens, der nach einem halben Jahr Entwicklungs- und Programmierarbeit Anfang September 2009 live gegangen ist. „Der Kunde bucht damit ein echtes Rundum-Sorglos-Paket“, wie janolaw Geschäftsführer Markus Kluge unterstreicht.

Mit dem AGB Hosting-Service hat der Kunde automatisch rechtssichere Dokumente: Über ein interaktives Online-Tool beantwortet der Nutzer einmalig ca. 30 einfache Ja-Nein-Fragen und erstellt dadurch selbstständig nicht nur seine AGB, sondern auch die Widerrufsbelehrung, das Impressum und die Datenschutzerklärung – individuell auf seinen Internetshop zugeschnitten und inhaltlich genau aufeinander abgestimmt.

Der eigentliche Clou des Service ist aber das automatische Update aller Dokumente im Falle einer Änderung der Rechtslage. Durch ein kostenfreies Plugin für xt:Commerce VEYTON aktualisiert das Shopsystem AGB und Widerrufsbelehrungen stündlich!

janolaw bietet neuen Update-Service für Webshops

Veraltete Dokumente können abgemahnt werden – Update-Service bietet Schutz

AGB und Widerrufsbelehrung bleiben ein Thema – nicht nur für eBay-Händler. Gerade einmal zwei Monate ist es jetzt her, dass die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung den Online-Handel beschäftigt hat, da sorgt bereits ein neues Urteil für Aufregung.

Diesmal geht es um die gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationen: Das Landgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 20. Mai 2009 (Az. 12 O 1340/09) entschieden, dass eine fehlende Information der Kunden darüber, ob ein Händler die Angaben zum Artikel (also z.B. zum Zustand, zur Garantie etc.) speichert, abgemahnt werden kann.

Kundeninformationen sind zwar keine allgemeinen Geschäftsbedingungen, können aber als rechtliche Informationen im Rahmen der AGB angegeben werden. Daher hat janolaw, Deutschlands führendes Rechtsportal, diese Entscheidung zum Anlass genommen, seinen Verkaufs-Hit „Online-AGB“ vollständig zu überarbeiten und dabei der Rechtsprechung zu folgen, die Wert auf transparente AGB und Kundeninformationen legt.

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janolaw: Neue Abmahnwelle droht

Online-Händler, insbesondere eBay-Händler, sind einer neuen Abmahnwelle ausgesetzt. Wer in seiner Widerrufsbelehrung den Verbraucher darauf hinweist, dass er im Fall des Widerrufs bei Waren bis zu 40,- Euro die Rücksendekosten zu tragen habe, muss dies auch in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufnehmen. Ansonsten kann dies als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden.

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